Kinderkrankengeld Telefonische Kinderkrankschreibung: Was Eltern wissen müssen
Der Nachwuchs liegt flach, ein Elternteil muss sich kindkrank melden. Damit es Kinderkrankengeld gibt, braucht das Kind eine Krankschreibung. Das geht auch telefonisch - aber nicht immer.
Berlin - Eltern und ihr kranker Nachwuchs können sich unter bestimmten Umständen das Wartezimmer in der Kinderarztpraxis sparen. Denn auch Kinder können seit Mitte Dezember 2023 telefonisch krankgeschrieben werden.
Kinderärzte stellen dann nach einer telefonischen Anamnese die sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ aus.
Damit kann der Elternteil, der für die Betreuung daheim bleibt, den Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse stellen. Das ist wichtig, sollte der Arbeitgeber ihn nicht bezahlt freistellen. Gut zu wissen: Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn das Kind gesetzlich versichert ist.
Die wichtigsten Fragen zum telefonischen Verfahren:
Wann kann ein Kind telefonisch krankgeschrieben werden?
Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind muss dem Arzt oder der Ärztin bekannt sein und es darf keine Erkrankung mit schwerer Symptomatik haben. Außerdem muss es jünger als zwölf Jahre sein. Ausnahme: Diese Altersgrenze gilt nicht für Kinder für mit einer Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind.
Gut zu wissen: Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass der Kinderarzt oder die Kinderärztin den Nachwuchs allein auf Grundlage der telefonischen Anamnese krankschreibt. Es ist also möglich, dass Elternteil und Kind sich doch auf den Weg in die Praxis machen müssen.
Wie lange kann das Kind telefonisch krankgeschrieben werden?
Eine telefonische Kinderkrankschreibung kann für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden, so die KBV.
Muss das Kind auch darüber hinaus von einem Elternteil zu Hause betreut werden, kann der Arzt oder die Ärztin eine weitere telefonische Kinderkrankschreibung ausstellen. Allerdings geht das nur, wenn er oder sie das Kind in der Zwischenzeit persönlich untersucht hat.
Braucht es für die Kinderkrankschreibung die Versichertenkarte?
Der KBV zufolge muss die elektronische Gesundheitskarte des Kindes nicht eingelesen werden, um eine Kinderkrankschreibung ausstellen zu können. Auch dann nicht, wenn Eltern im aktuellen Quartal nicht mit dem Kind in der Praxis waren. Die Praxis übernimmt die Versichertendaten für die Abrechnung aus der Patientenakte.
Wichtig: Für kranke Kinder gibt es weiter den rosa Schein
Wenn Eltern selbst krankgeschrieben sind, wandert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mittlerweile in den meisten Fällen in digitaler Form zum Arbeitgeber. Die Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld gibt es hingegen weiterhin in Papierform.