Sicherheit und Schutz im europäischen Ausland

Häufig müssen sie für die Behandlung im Voraus bezahlen und bei Kostenerstattung verbleiben oft hohe Eigenanteile.
AOK-Gesundheitskarte und Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) - Der Schutz in Europa:Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt, die in Länder der Europäischen Union (EU) reisen und dort eine medizinische Behandlung benötigen, können jetzt ihre neue AOK-Gesundheitskarte nutzen. Denn auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC). Damit können sie sich in Europa bei einem Notfall/Unfall (z. B. Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion) medizinisch behandeln lassen. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen Ländern der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island, der Schweiz, Mazedonien und Kroatien.
In folgenden Ländern gilt weiterhin der Auslandskrankenschein:Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien Benötigen sie sofort notwendige medizinische Versorgung, so legen sie beim Vertragsarzt ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland von dem Versicherten vorausgelegt werden müssen und nach der Reise bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden können.
Empfehlung einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung Das Risiko eines medizinisch erforderlichen Krankenrücktransports wird von den gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor nicht abgedeckt. Gleiches gilt für eine nötige Überführung, sollte ein Sterbefall im Ausland eintreten. Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ist daher unbedingt empfehlenswert - selbst innerhalb der EU. Ob im Urlaub oder auf einer Studienreise: Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz ist weltweit Ihr zuverlässiger Begleiter. Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt erhalten in allen 44 Kundencentern.
Kundencenter)
Informationen zu den AOK-Extra Auslandsreisezusatzversicherungen des AOK-Kooperationspartners ÖSA.