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Vorsorge-Dokumente Psychiatrie: So kann man als Patient mitbestimmen

Wer wegen psychischer Probleme ins Krankenhaus kommt, auf eine psychiatrische Station, tut das in den meisten Fällen freiwillig. Doch es gibt auch Unterbringung und Maßnahmen gegen den eigenen Willen.

Von dpa 13.11.2024, 05:00
In Deutschland können Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Kliniken nur per richterlichem Beschluss gegen ihren Willen eingewiesen werden, falls erhebliche Gefährdungen bestehen.
In Deutschland können Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Kliniken nur per richterlichem Beschluss gegen ihren Willen eingewiesen werden, falls erhebliche Gefährdungen bestehen. Felix Kästle/dpa/dpa-tmn

Berlin - In Deutschland werden jährlich ca. 750.000 Menschen stationär in psychiatrischen Kliniken behandelt; davon ca. 140.000 im Rahmen sogenannter „Unterbringungen“, wie Zwangseinweisungen auch genannt werden. Genau davor haben viele Angst. Und sie fragen sich: was kann an Maßnahmen an und mit einem durchgeführt werden, auch wenn man es nicht will? 

Sogenannte Zwangsmaßnahmen sind in diesem Bereich immer wieder diskutiert, weil sie in die Grundrechte von Menschen eingreifen und traumatische Folgen haben können. Welche Rechte haben Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie? Darüber informiert „Finanztest“ (Ausgabe 12/2024). 

Was kann gegen den eigenen Willen passieren?

Eine Zwangseinweisung ist nur nach richterlichem Beschluss zulässig, wenn eine Person sich oder andere erheblich gefährdet. Zwangsmaßnahmen wie Fixierung, Isolation oder Zwangsmedikation können in psychiatrischen Kliniken durch Ärzte veranlasst werden, allerdings nur in extremen Notfällen - also wiederum, wenn Patienten sich oder andere gefährlich werden - und nach Ausschöpfung aller anderen Optionen. 

Der Fachverband Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat dazu eine Leitlinie herausgegeben. Umgesetzt werden dürfen diese Maßnahmen nur durch geschulte Mitarbeiter. 

Welche Rechte hat man als Patient?

Patienten „haben das Recht auf eine gute Behandlung in der Psychiatrie und dürfen verständliche Informationen zu Diagnose und Therapie einfordern“, so „Finanztest“. Sie dürfen Einsicht in ihre Krankenakte verlangen und Angehörige in Entscheidungen einbeziehen.

Wie kann man für den Krisenfall vorsorgen, um mitzubestimmen?

Menschen, die womöglich oder auch mehrfach in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden müssen, können in stabilen Zeiten vorab aktiv werden und Vorsorge treffen, um so den Klinikaufenthalt mitzugestalten. Diese Dokumente können dabei helfen: