Pflegegrad 4 Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Leistungen 2019
Pflegegrad 4 bekommen Pflegebedürftige, deren Selbstständigkeit sehr schwer beeinträchtigt ist. Lesen Sie hier, was Sie zum Pflegegrad 4 wissen sollten.
Seit 2017 gibt es die neuen Pflegegrade. Der neue Pflegegrad 4 entspricht nicht der Pflegestufe 4, sondern den früheren Pflegestufen 2 (bei eingeschränkter Alltagskompetenz) und der früheren Pflegestufe3. Wer früher bereits diese Pflegestufen hatte, musste keinen neuen Antrag stellen und wurde nicht neu begutachtet. Betroffene erhielten automatisch Pflegegrad 4. Wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen sichtbar verschlechtert, können Sie bei der Pflegekasse eine höhere Einstufung beantragen.
Wer bekommt Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 erhalten Pflegebedürftige unter folgenden Voraussetzungen:
Pflegegrad 4: Voraussetzungen
Wie die Pflegegrade ermittelt werden, lesen Sie hier.
Was beinhaltet Pflegegrad 4?
Mit Pflegegrad 4 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn sich Angehörige und ein Pflegedienst um den Pflegebedürftigen kümmern. Außerdem erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege oder weitere Sachleistungen (Pflegehilfsmittel).
Pflegegrad 4 Leistungen
Bei Pflegegrad 4 erhalten Pflegebedürftige eine Reihe von Pflegegrad 4 Geldleistungen. Welche das sind, hängt davon ab, ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär gepflegt wird. Hier ein Überblick über die Leistungen der Pflegekasse:
Wie viel Pflegegeld zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegekasse insgesamt 728 Euro pro Monat. Das Geld überweist sie direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.
Was kostet ein Heimplatz bei Pflegegrad 4?
Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 4 einen Anteil von 1.775 Euro monatlich für die stationäre Pflege. Diese Summe deckt nicht die kompletten Heimkosten, die sich je nach „einrichtungseinheitlichem Eigenanteil“ und Art der Unterkunft unterschiedlich zusammensetzen. Im bundesweiten Durchschnitt sind das ca. 1.700 Euro, die der Pflegebedürftige selbst übernehmen muss. Allerdings sind die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern groß, am besten vergleichen Sie selbst die Kosten der Pflegeinrichtungen in Ihrer Nähe.
Tabelle: Pflegegrad 4 – Leistungen auf einen Blick
Quellen