1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gesundheit
  6. >
  7. Pflegegrad 2: Pflegegrad 2: Leistungen und Voraussetzungen 2019

JETZT LIVE

Pflegegrad 2 Pflegegrad 2: Leistungen und Voraussetzungen 2019

19.03.2020, 13:00
Pflegegrad 2: Jetzt haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegrad 2: Jetzt haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. 182278618

Wer in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist, bekommt Pflegegrad 2. Mit diesem Pflegegrad erhalten Sie alle regulären Leistungen der Pflegeversicherung. Lesen Sie hier, was Sie über den Pflegegrad 2 wissen müssen.

Jeden Pflegegrad müssen Sie normalerweise bei der Pflegekasse beantragen – das gilt auch für den Pflegegrad 2. Nachdem Sie den Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt haben, meldet sich ein Gutachter bei Ihnen und kündigt einen persönlichen Besuch an. Anhand eines standardisierten Fragebogens stellt der Gutachter die Pflegebedürftigkeit nach bestimmten Bewertungskriterien fest und ermittelt den Pflegegrad. Seit 2017 haben sich die Leistungen der Pflegekassen erheblich verbessert: Es zählt nicht mehr – wie früher – nur der zeitliche Aufwand für die Grundpflege, sondern vor allem auch, wie viel Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person noch möglich ist.

Wer bekommt Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen bekommen Pflegebedürftige unter diesen Voraussetzungen zugesprochen:

Pflegegrad 2: Voraussetzungen

Wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen spürbar verschlechtert und er mehr Leistungen benötigt, können Sie bei der Pflegekasse eine höhere Einstufung beantragen.

Lesen Sie hier detailliert, wie die Pflegegrade ermittelt werden. 

Höherstufung notwendig? Prüfen Sie die Gutachter-Bewertung unverbindlich mit einem kostenlosen Pflegegradrechner.

Was beinhaltet Pflegegrad 2?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen bestehen beispielsweise aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beiden. Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist zum Beispiel eine Option, wenn Angehörige sowie der Pflegedienst den Pflegebedürftigen betreuen. In so einem Fall wird das Pflegegeld anteilig an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Die Pflegedienste rechnen ihre Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Hinzu kommen weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen, eine Verhinderungspflege oder weitere Sachleistungen in Form von bestimmten Hilfsmitteln.

Tipp: Wenn Sie mit der Zuteilung eines Pflegegrads nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Pflegegrad 2 Leistungen

Wie alle Pflegegrade beinhaltet auch der Pflegegrad 2 Geldleistungen verschiedenster Art – je nachdem, ob Sie diese Pflegeleistungen in den eigenen vier Wänden benötigen oder für eine stationäre Pflege. Hier ein Überblick über die verschiedenen Angebote und Leistungen der Pflegekasse:

Wie viel Pflegegeld zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2?

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen, die zu Hause wohnen – meist übernehmen Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Helfer die häusliche Pflege. Alle Pflegeversicherten haben einen Anspruch auf Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 sind das insgesamt 316 Euro pro Monat.
Die Pflegekasse überweist das Geld direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen. Er kann selbst bestimmen, wie das Geld ausgegeben wird.

Was kostet ein Heimplatz bei Pflegegrad 2?

Pflegebedürftigen, die auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung wohnen und dort gepflegt werden, zahlt die Kasse bei Pflegegrad 2 einen Anteil von 770 Euro pro Monat. Dieser Betrag deckt in der Regel nicht die Heimkosten ab und der Betroffene muss noch einen Eigenanteil übernehmen – die sogenannten „einrichtungseinheitlichen Eigenanteile“. Zudem kommen noch die Kosten für die Unterkunft hinzu, die sich je nach Einrichtung unterscheiden. Bei einem Pflegegrad 2 werden die Heimkosten also nicht komplett von der Pflegekasse übernommen.

Tabelle: Pflegegrad 2 – Leistungen auf einen Blick

Quellen