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Patientenverfügung Patientenverfügung: Die Willenserklärung für den Notfall

27.03.2002, 09:50

Hamburg/dpa. - «Durch die Patientenverfügung kann der Betroffene bestimmen, obund in welchem Umfang bei ihm in bestimmten Krankheitssituationenmedizinische Maßnahmen eingesetzt werden sollen», sagt EggertBeleites, Arzt und Präsident der Landesärztekammer Thüringen mit Sitzin Jena. Darin könnten etwa der mögliche Umgang mit der Gerätemedizinsowie die Verabreichung bestimmter Medikamente geregelt werden, soder Arzt. Außerdem ließen sich Fragen zu Pflegebedürftigkeit undSchmerztherapie klären.

«Eine Patientenverfügung ist vor allem für ältere Menschen undchronisch Erkrankte ratsam», sagt Barbara Gottschlich,Pressesprecherin der Deutschen Hospiz Stiftung in Dortmund. Für dieseseien die Entscheidungen über medizinische Maßnahmen vorhersehbarerund könnten durch eine Patientenverfügung frühzeitig getroffenwerden.

«Aber auch junge Menschen sollten sich mit diesem Themaauseinander setzen», rät Gottschlich. In jedem Fall sei es wichtig,sich vorab detaillierte Informationen über die möglichenBehandlungsmöglichkeiten einzuholen. Denn mit ungenauenFormulierungen und zu allgemein formulierten Willensbekundungenerhalte der behandelnde Mediziner keine verwendbare Handhabe.

«Erforderliche medizinische Hilfestellung finden die Patienten beiihren Hausärzten sowie den Krankenhausmedizinern», sagt Beleites.Auch er plädiert für eine fundierte Aufklärung, damit die Patientenihre Verfügung umsichtig formulieren könnten. Besonders die Ablehnungder Gerätemedizin sei oftmals zu pauschal, denn «die Apparate sind inder Unfallmedizin für eine Diagnose von großer Bedeutung, um einegeeignete Behandlung einleiten zu können», so der Präsident derLandesärztekammer Thüringen weiter.

«Eine Kopie der Patientenverfügung sollte idealerweise bei denpersönlichen Unterlagen in der Handtasche zu finden sein», empfiehltGottschlich. Die Registrierung im BundeszentralregisterWillenserklärung, das an die Deutsche Hospiz Stiftung angeschlossenist, biete eine zusätzliche Absicherung, denn mit derRegistriernummer habe der Arzt jederzeit Zugriff auf dieWillenerklärung des Patienten.

Darüber hinaus empfehlen die Experten, eine Vertrauensperson zubenennen. Dieser so genannte Patientenanwalt ist laut GottschlichAnsprechperson für den behandelnden Arzt und Vertreter desPatientenwillens in Notfallentscheidungen. Der Arzt müsse jedochvorab von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Patientenanwaltentbunden werden, denn «ansonsten darf der Arzt nicht über denKrankheitsverlauf sprechen», sagt die Pressesprecherin. Auch auf dieUnterschrift der Vertrauensperson sollte in der Patientenverfügungnicht verzichtet werden.

Hilfe beim Verfassen der eigenen Patientenverfügung können sichdie Betroffenen bei den Landesärztekammern, bei der Deutschen HospizStiftung, aber vor allem bei Verbraucherzentralen holen. «Da dieNachfrage in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist, bietenwir mittlerweile Seminare rund um die Patientenverfügung an», sagtUrsula Wenz, Juristin in der Patientenberatung derVerbraucherzentrale Hamburg.

«Genaue rechtliche und formelle Bestimmungen gibt es nicht», sagtjedoch Gregor Rieger, Jurist und Referent für Erb- und Familienrechtder Bundesnotarkammer in Köln. «Die Patientenverfügung ist immer nocheine gesetzliche Grauzone», so der Jurist weiter.