Organspende-Register Organspende-Entscheidung festhalten: So geht es richtig
Das Organspende-Register ist an den Start gegangen. Wer möchte, kann dort seine Entscheidung eintragen. Was braucht man dafür genau? Und was passiert nun mit dem Organspendeausweis?
Berlin - Möchte ich nach meinem Tod Organe oder Gewebe spenden? Das ist eine große Frage, die ein tiefes Hineinhorchen in sich selbst erfordert. Hat man eine Entscheidung getroffen, ist es wichtig, sie zu dokumentieren. Ist der eigene Wille bekannt, entlastet das im Ernstfall die Liebsten und auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Dafür gibt es nun einen weiteren Weg dafür: das Organspende-Register. Ein Überblick.
Wie kann ich meine Entscheidung im Organspende-Register festhalten?
Das geht auf der Webseite organspende-register.de, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betreibt. Seit Montag (18. März) ist sie freigeschaltet.
Um dort die eigene Entscheidung in Sachen Organ- und Gewebespende hinterlegen zu können, muss man sich authentifizieren. Das geht mit der eID-Funktion des Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte. Was man ebenfalls parat haben sollte: die Krankenversichertennummer.
Gut zu wissen: Künftig soll man die Erklärung auch über die App der eigenen Krankenkasse abgeben können, wofür die Gesundheits-ID benötigt wird. Das soll spätestens zum 30. September möglich sein.
Der Eintrag in das Organspende-Register ist freiwillig und kostenlos, wie es auf dem Portal heißt. Er lässt sich außerdem jederzeit ändern oder widerrufen.
Warum sollte ich meine Entscheidung im Register hinterlegen?
Ein Organspendeausweis kann verloren gehen. Oder man hat ihn gerade nicht dabei, wenn man verunglückt: Das Organspende-Register hingegen ist immer verfügbar. Eine dort hinterlegte Entscheidung sorgt damit für Klarheit und Sicherheit, wie es auf dem Portal heißt. Künftig soll es so laufen: Das berechtigte medizinische Personal im Krankenhaus greift im Ernstfall auf das Register zu - und kann die dort hinterlegte Entscheidung einsehen.
Gilt weiterhin der Organspendeausweis?
Ja. Das Register ist nur ein weiterer Weg, die Entscheidung zu dokumentieren, Organspendeausweise gibt es weiterhin. Und es kann sinnvoll sein, beide Möglichkeiten zu nutzen. Denn das erhöht die Chance, dass die eigene Entscheidung im Ernstfall bekannt ist.
Organspendeausweise bekommt man zum Beispiel in Apotheken, Arztpraxen oder auch auf der Webseite organspende-info.de der BZgA. Dort kann man sich einen Ausweis als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken herunterladen. Will man statt dünnem Papier eine feste Plastikkarte haben, kann man diese ebenfalls bei der BZgA bestellen. Wer auf Reisen sichergehen möchte, findet dort außerdem PDF-Vorlagen in rund 30 Sprachen zum Download.
Übrigens: Die Entscheidung für eine Organspende kann man laut der BZgA auch auf jedem anderen Schriftstück festhalten - zum Beispiel in der Patientenverfügung. Nur im Testament ergibt das keinen Sinn, wie die BZgA warnt. Denn es wird erst zu einem Zeitpunkt geöffnet, an dem es für eine Organspende schon zu spät ist.
Was muss ich beim Festhalten meiner Organspende-Entscheidung beachten?
Ob in der Patientenverfügung, im Ausweis oder im Register: Der Wille muss eindeutig formuliert sein, die Angaben dürfen sich also nicht widersprechen.
Insgesamt hat man im Register und beim Organspendeausweis fünf Auswahlmöglichkeiten. Man kann der Entnahme von Organen und Gewebe nach der ärztlichen Feststellung des Todes generell zustimmen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bestimmte Organe und Gewebe auszuschließen oder nur diese zur Spende freizugeben. Man kann im Organspendeausweis der Entnahme auch komplett widersprechen. Möglich ist auch, eine Person zu benennen, die im Ernstfall die Entscheidung treffen soll.
Im Feld „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ kann man, falls vorhanden, Erkrankungen notieren. Gut zu wissen: Laut der BZgA schließen nur wenige Erkrankungen eine Organspende generell aus. Bei akuten Krebserkrankungen ist das etwa der Fall. Wichtig bei Schriftstücken: Unterschrift nicht vergessen.