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Krankenkassen: Bei Zusatzbeitrag Kündigung möglich

25.01.2010, 13:28

Hamburg/Nürnberg/dpa. - Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich nur auf eine Weise gegen die Erhebung von Zusatzbeiträgen wehren: indem sie die Kasse wechseln.

«Die Versicherten haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht», sagt Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Allerdings gelte eine zweimonatige Frist. «Wer sofort kündigt, ist also Ende des übernächsten Monats raus.» Es genügt eine schriftliche, formlose Kündigung. Am Montag (25.1.) hat die DAK als erste große Kasse Zusatzbeiträge angekündigt.

Der Wechsel könne sich durchaus lohnen, sagte Kranich. Denn einige gesetzliche Krankenkassen hätten versprochen, in diesem Jahr keine Zusatzbeiträge zu erheben. «Ob man von einem Wechsel länger als ein halbes Jahr etwas hat, ist allerdings die Frage.» Denn gestiegene Kosten würden mittelfristig die meisten Kassen zwingen, Zusatzbeiträge zu erheben. «Wenn man zufrieden ist, sollte man nicht wegen acht Euro pro Monat panisch wechseln», riet Kranich. Wer seine Kasse verlassen will, müsse ihr innerhalb der zweimonatigen Frist die Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse vorlegen.

Auch Empfänger des Arbeitslosengelds II müssten die Zusatzbeiträge zahlen, sagte Kurt Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Sie könnten aber bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen, dass die Kosten wegen besonderer Härte übernommen werden. Das könne etwa der Fall sein, wenn die Krankenkasse des Versicherten als einzige eine bestimmte Behandlung anbietet. Dann sei einem Hartz- IV-Empfänger ein Wechsel nicht zuzumuten.

Erhebt eine Kasse Zusatzbeiträge, benötigt sie laut Kranich nicht die Zustimmung ihrer Mitglieder. Es genüge eine Mitteilung. Je nach Satzung reiche es aber aus, diese im Mitgliederblatt abzudrucken - oder nur in den Räumen der Kasse aufzuhängen. Der Arbeitgeber ziehe den Betrag dann automatisch vom Nettolohn ab - und das unbefristet. Mit einer Rücknahme der Zusatzbeiträge sollten Versicherten besser nicht rechnen.

Mehr als acht Euro pro Monat werde allerdings zunächst keine Krankenkasse zusätzlich verlangen, schätzte Kranich. Denn bis zu diesem Betrag sei keine Einkommensprüfung des jeweiligen Versicherten vorgeschrieben. Für höhere Zusatzbeiträge sei deshalb der Verwaltungsaufwand zu groß. Grundsätzlich dürften Krankenkassen aber bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens verlangen, falls die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Finanzierung nicht ausreichen.

Berlin - Beitragserhöhungen auf breiter Front: Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen ab Februar Zusatzbeiträge von zunächst acht Euro monatlich bezahlen.

Der DAK-Vorsitzende Herbert Rebscher kündigte am Montag (25.1.) in Berlin an: «Ich werde meinem Verwaltungsrat empfehlen, ab Februar acht Euro zu nehmen.» Entsprechende Ankündigungen machten auch mehrere Betriebskrankenkassen.

Der Münchner Gesundheitsökonom Günter Neubauer erwartet flächendeckend Mehrbelastungen. Bereits 2010 seien im Schnitt Zusatzbeiträge von rund sieben Euro nötig. Auch 2011 werde der Gesundheitsfonds die Ausgaben nicht abdecken, ohne dass die Regierung den Einheits-Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent anheben dürfte. «Deswegen kann man davon ausgehen, dass sich 2011 das Problem noch stärker darstellt als heute.»

Die Techniker Krankenkasse (TK) wird dagegen zunächst keinen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Zwar müsse die Entwicklung des Jahres abgewartet werden, sagte ein Sprecher der zweitgrößten deutschen Krankenkasse. Aber: «Wir sind zuversichtlich, 2010 ohne Zusatzbeitrag auszukommen.» (dpa)