Corona-Impfung Ab Oktober: Millionen Impfzertifikate laufen ab - wer betroffen ist
Ab dem 1. Oktober 2022 tritt ein neues Infektionsschutzgesetz in Kraft. Durch die Änderung liegt dann bei Millionen Menschen kein vollständiger Impfschutz mehr vor.
Halle (Saale)/DUR/jsp – Der Bundestag hat eine Erneuerung des bislang geltenden Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Änderungen treten ab dem 1. Oktober in Kraft. Nicht nur Regelungen zur Maskenpflicht wurden beschlossen, auch die Voraussetzungen für einen vollständigen Impfschutz.
Impfzertifikate laufen ab: Wer ist vom neuen Infektionsschutzgesetz betroffen?
Bis zum 30. September 2022 ist ein vollständiger Impfschutz gegeben, wenn:
- drei Einzelimpfungen vorliegen
- zwei Einzelimpfungen vorliegen
- eine Impfung vorliegt und die Person einen positiven Antikörpertest vor der Impfung hatte
- oder eine Covid-Infektion durch einen PCR-Test vor der ersten Impfung nachgewiesen wurde
- oder eine Covid-Infektion durch einen PCR-Test nach der ersten Impfung nachgewiesen wurde
Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes besagen, dass eine Person nur noch dann einen vollständigen Impfschutz hat, wenn:
- drei Einzelimpfungen vorliegen
- zwei Einzelimpfungen vorliegen und die Person einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung hatte
- oder eine Covid-Infektion durch einen PCR-Test vor der ersten Impfung nachgewiesen wurde
- oder eine Covid-Infektion durch einen PCR-Test nach der zweiten Impfung nachgewiesen wurde
Die Änderungen betreffen vor allem die Menschen, die bisher nur ein- oder zweimal geimpft sind, ihr Impfzertifikat läuft am 1. Oktober ab und sie gelten nicht mehr als "vollständig geschützt".
Auf der Webseite impfdashboard.de lassen sich die aktuellen Zahlen von verabreichten Impfungen verfolgen. Aktuell sind mindestens 63,5 Millionen Menschen grundimmunisiert, davon haben 51,7 Millionen Menschen bereits eine oder zwei Auffrischungsimpfungen erhalten (Stand: 29.09.2022).
Für knapp zwölf Millionen Menschen bedeutet die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, dass ihr vollständiger Impfschutz ausläuft. Die Impfkomission rät allen grundimmunisierten Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung, den sogenannten "Booster".
Neue Corona-Regeln: Maskenpflicht ab Oktober 2022
Die Bundesregierung hat eine Maskenpflicht für den Winter 2022 beschlossen. Im Fernverkehr, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
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Diese Regelung gilt für alle Kinder und Erwachsene ab 14 Jahren. Für Kinder ab sechs besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.