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Hautkrankheiten Hautkrankheiten: Stress verstärkt Beschwerden

29.07.2007, 19:34

Halle/MZ. - Udo S., Halle: Ich habe auf der Brust Leberflecke, die sich vermehren. Ist das gefährlich?

Antwort: Das kann gefährlich werden; lassen Sie es vom Hautarzt untersuchen. Es gibt die so genannte A-B-C-D-Regel: Verändert sich der Leberfleck in Asymmetrie, Begrenzung, Farbe und Durchmesser, muss der Leberfleck unter Umständen entfernt werden.

Enrico Z., Halle: Ich habe Hautbeschwerden an den Händen und vermute, dass ich bestimmte Werkstoffe auf Arbeit nicht vertrage. Ist das ein Fall für die Berufsgenossenschaft?Ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber davon erfährt.

Antwort: Berufsbedingte Hauterkrankungen sind immer eine Angelegenheit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Wer davon betroffen ist, sollte sich an den Betriebsarzt oder an einen Dermatologen wenden. Sagen Sie dem Arzt, dass Sie einen Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit vermuten. Er wird dann eine entsprechende Anzeige einleiten. Das bedeutet zunächst, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Ihre Heilbehandlung und eventuell für Hautschutzmittel übernimmt. Sie kann im Rahmen Ihrer Präventionsmaßnahmen anonym in Ihrem Betrieb tätig werden und untersuchen, wie dort mit reizenden oder ätzenden Stoffen umgegangen wird. Als Konsequenz kann die Berufsgenossenschaft für Ihren Arbeitsplatz Veränderungen veranlassen und dem Arbeitgeber Auflagen erteilen - zum Beispiel die Anwendung bestimmter Handschuhe.

Gerlinde H., Dessau: Ich habe zunehmend Rötungen im Gesicht. Das sieht nicht gut aus. Was kann man gegen Rosazea unternehmen? Ist die Krankheit heilbar?

Antwort: In der Regel nicht, aber man kann sie gut behandeln. Reinigen Sie die betroffenen Hautstellen mild. Meist helfen Salben, auch Tabletten. Meiden Sie alles, was Rötungen im Gesicht zusätzlich steigern kann: Kaffee, Alkohol, scharf gewürzte und heiße Speisen. Vermeiden Sie Sonneneinwirkung und lassen Sie regelmäßig Ihren Blutdruck untersuchen.

Kurt R., Köthen: Immer im Sommer, wenn ich im Garten bin, bekomme ich Blasen an den Oberarmen und an den Händen. Die Blasen jucken und brennen. Was kann das sein?

Antwort: Vermutlich eine Wiesengräserdermatitis, eine Verätzung der Haut durch Pflanzensäfte. Hervorgerufen werden kann die Verätzung zum Beispiel durch den Essigbaum, Bärenklau und manchmal sogar Petersilie. Wenn Pflanzensaft, Sonne und Wasser zusammenkommen, tritt so eine Dermatitis auf. Vermeiden Sie den direkten Kontakt und entfernen Sie möglicherweise die Pflanzen, die diese Blasen bei Ihnen hervorrufen.

Ludwig B., Bitterfeld : Ich habe beobachtet, dass meine Hautprobleme durch großen Stress auf Arbeit noch zunehmen. Kann ich was gegen die Stressfolgen tun?

Antwort: Die Behandlung ihrer Hauterkrankung ist in erster Linie Sache des Hautarztes. Allerdings ist es richtig, dass sich Stress verschärfend auf den Krankheitsverlauf auswirken kann. Sie sollten sich deshalb nach möglichen Angeboten Ihrer Krankenkasse erkundigen. Viele Kassen bieten Stressbewältigungskurse an.

Jörg O., Thale: Muss der Arbeitgeber Schutzhandschuhe auf seine Kosten zur Verfügung stellen?

Antwort: Ja. Unternehmen sind verpflichtet, Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegepräparate zur Verfügung zu stellen - inklusive der Handschuhe.

Rolf G., Merseburg: Ich bin Fußbodenleger und reagiere vermutlich allergisch auf Epoxidharze. Was passiert, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Antwort: Zunächst bezahlt die Berufsgenossenschaft Ihre Heilbehandlung, und sollte es medizinisch erforderlich sein, auch eine Rehabilitation. Außerdem wird sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und versuchen, Ihnen einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen zu vermitteln. Sollte das nicht möglich sein, dann wird sich die Genossenschaft um einen anderen Arbeitsplatz bemühen. Unternehmer, die bereit sind, Sie zu beschäftigen, können Eingliederungshilfen erhalten, mit denen ein eventueller Minderverdienst abgefangen werden kann.

Petra P., Halle: Ich fürchte, dass ich wegen einer Allergie meine jetzige Tätigkeit nicht mehr fortsetzen kann. Kann eine Hautkrankheit überhaupt als Berufskrankheit anerkannt werden? Bekomme ich dann eine Rente?

Antwort: Eine Hauterkrankung wird als Berufskrankheit nur anerkannt, wenn es sich um eine schwere Krankheit handelt, Sie mindestens sechs Monate lang behandelt wurden und deshalb wiederholt krankgeschrieben wurden. Außerdem muss die mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit dazu führen, dass Sie Ihre jetzige Tätigkeit aufgeben müssen. Ob Sie dann eine Rente bekommen, hängt vom Grad der Einschränkung Ihrer Erwerbsfähigkeit ab. Die gesetzlichen Unfallversicherer zahlen eine Verletztenrente, wenn die Erwerbsminderung mindestens 20 Prozent beträgt. Dabei richtet sich die Rentenhöhe nach dem Grad Ihrer Erwerbsminderung und Ihrem bisherigen Jahresarbeitsverdienst.

Torsten L., Wolfen: Meine Frau hat juckende und schmerzende Blasen zwischen den Zehen. Was können wir machen?

Antwort: Es könnte sich um Fußpilz handeln. Lassen Sie sich in der Apotheke eine entsprechende Creme geben. Wenn das nicht hilft, muss der Hautarzt konsultiert werden. Eine erfolgreiche Behandlung ist langwierig und setzt umfassende Begleitmaßnahmen voraus: Täglich bei mindestens 60 Grad frisch gewaschene Strümpfe und atmungsaktive Schuhe.

Werner M., Landsberg: Ich habe mehrere Leberflecke, die mich beunruhigen. Bezahlt meine Kasse mir eine Hautuntersuchung?

Antwort: Eine vorbeugende Ganzkörperuntersuchung gehört bisher noch nicht zu den Kassenleistungen. Viele Kassen haben aber bereits mit Kassenärztlichen Vereinigungen Vereinbarungen getroffen, damit diese Untersuchungen einmal jährlich den Versicherten ermöglicht werden.