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Früherkennung Früherkennung: Wann die Kasse für Vorsorge zahlt

Von Kerstin Metze 13.09.2004, 15:14

Halle/MZ. - Viele Menschen gehen seit der Gesundheitsreform seltener zum Arzt. Und das nicht nur bei akuten Beschwerden - auch die Prophylaxe wird stiefmütterlich behandelt. Dabei gibt es weiterhin eine Reihe von kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen.

Dazu zählen laut den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen die meisten Mutterschafts- und Kindergesundheitsuntersuchungen, Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung mittels Abstrichfärbung für Frauen ab dem 20. Lebensjahr, Darmkrebsuntersuchungen mittels okkultem Blutstuhltest ab dem 50. Lebensjahr sowie der Gesundheits-Check up ab 35 bei Frauen und Männern. Welche Laboruntersuchungen bezahlen die Kassen im Einzelnen?

Bei der Mutterschaftsuntersuchung werden nach der Entnahme von Blut Blutgruppe, Rhesusfaktor und Hämoglobin bestimmt, die weißen Blutkörperchen werden gezählt. Das Blut wird ferner auf Antikörper gegen verschiedene Infektionskrankheiten wie Röteln und Hepatitis B untersucht, um das Risiko einer Ansteckung während der Schwangerschaft beurteilen zu können. Der Urin wird auf Eiweiß, Zucker und Sediment (Ablagerungen) untersucht. Weiterführende Laboruntersuchungen sind bei Verdacht einer Risikoschwangerschaft oder einer Schädigung des Kindes möglich.

Mit Vollendung des 20. Lebensjahres haben Frauen nach Angaben der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) neben der Spiegel-Untersuchung des Muttermundes und der Tastuntersuchung des Unterleibes ein Anrecht auf eine zytologische Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs.

Bei der zytologischen Untersuchung wird ein Abstrich gemacht, und die dabei gewonnenen Zellen werden unter dem Mikroskop auf Veränderungen untersucht. Ab 30 Jahren werden zusätzlich die Brustdrüsen und die regionalen Lymphknoten abgetastet.

Ab dem 35. Geburtstag können sich Frauen und Männer alle zwei Jahre bei ihrem Hausarzt einem Gesundheits-Check-up unterziehen. Er dient der Früherkennung von Herz-Kreislauf-, Nieren- und Harnwegserkrankungen sowie Diabetes. Untersucht werden der Blutzuckergehalt und das Gesamtcholesterin. Der Urin wird untersucht auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit.

Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Früherkennungsuntersuchungen von Darmkrebs: Bis 54 Jahre kann jährlich ein chemischer Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl gemacht werden, mit 55 und 65 Jahren eine Darmspiegelung. Wer auf die Darmspiegelung verzichten will, hat alle zwei Jahre weiterhin Anspruch auf einen Schnelltest.

Darüber hinaus gehende Labortests darf der Arzt in der Regel nur dann als Kassenleistung abrechnen, wenn ein Krankheitsverdacht vorliegt. Wer dennoch weitergehende Untersuchungen wünscht, muss dafür mit einer Privatrechnung seines Arztes rechnen. Der Arzt ist verpflichtet, vor einer entsprechenden Untersuchung und der Ausstellung einer Rechnung das schriftliche Einverständnis des Patienten einzuholen und die Kosten zu nennen. Ausschlagebend für die Berechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie lässt bei den Kosten einen gewissen Spielraum, so dass es vorkommen kann, dass ein Laborarzt eine andere Summe verlangt als beispielsweise ein Hausarzt.

Die DAK bedauert, dass die Vorsorgeuntersuchungen viel zu selten wahrgenommen werden. Britta Cassone von der Pressestelle mutmaßt, dass unter anderem die Praxisgebühr ein Grund dafür sein könnte. "Richtig ist, dass für die reine Krebsvorsorge die Chipkarte ausreicht und keine Praxisgebühr bezahlt werden muss", erklärt Cassone. Werden allerdings über die gesetzlich verankerte reine Vorsorgeuntersuchung hinausgehende Fragen behandelt, weitere Untersuchungen durchgeführt oder wird ein Rezept oder eine Überweisung z. B. zur Mammographie ausgestellt, so sei die Praxisgebühr fällig.