FAQs - Häufigste Fragen
1.) Wer kann mitmachen beim Hausarztmodell der AOK Sachsen-Anhalt? Wie komme ich in das Hausarztmodell?
Antwort: Alle Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Durch Abgabe einer Teilnahmeerklärung beim Hausarzt oder bei der AOK Sachsen-Anhalt.
2.) Wo erfahre ich, welcher Hausarzt beim Hausarztmodell der AOK Sachsen-Anhalt mitmacht?
Antwort: Es wird ein Ärzteverzeichnis geben, welches bei der AOK eingesehen werden kann und ständig aktualisiert wird.
3.) Welche Vorteile hat die Einschreibung in das Hausarztmodell für den Patienten?
Antwort: Die Vorteile liegen in einer koordinierten ärztlichen Behandlung, einer durch eine zentrale Koordination abgestimmten Verschreibung von Medikamenten (z.B. bei Wechselwirkungen von Präparaten oder der regelmäßigen Überwachung der Bestimmung von konkreten Blutwerten aufgrund der Einnahme eines Arzneimittels von Bedeutung), der hochwertigen qualitativen Behandlung (da der Hausarzt bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen muss) und der Reduktion der Wartezeit in der Regel auf höchstens 30 Minuten bei bestellten Patienten. Hinzu kommt, dass der Einzug der Praxisgebühr „entbürokratisiert“ wird.
3 a.) Was heißt „Entbürokratisierung der Praxisgebühr“?
Antwort: Die Zeit in der Arztpraxis soll nicht für das Kassieren von Geld und Ausstellen von Quittungen „drauf gehen“. Von daher ist im Hausarztmodell der AOK Sachsen-Anhalt ein Verfahren eingeführt, das im Ergebnis bedeutet, dass weder Arzt, Schwester noch die Patienten in der Praxis mehr etwas mit der Praxisgebühr zu tun haben. Kurz gesagt: Die Hausarztpraxis wird für teilnehmende AOK-Versicherte „Praxisgebühr-freie-Zone“. (vgl. auch Antworten zu Fragen 15/16)
4.) Was passiert, wenn mein Hausarzt aussteigt aus dem Hausarztmodell? Antwort: Dann ist, ähnlich wie bei DMP, ein Arztwechsel nötig oder die Teilnahme muss beendet werden.
5.) Wie lange bin ich gebunden an meine Entscheidung für den Hausarzt?
Antwort: Mindestens 1 Jahr – dies hat der Gesetzgeber für das Hausarztmodell vorgesehen.
6.) Wird die freie Arztwahl eingeschränkt?
Antwort: Nein, da der Hausarztmodell-Teilnehmer ja freiwillig den Hausarzt aussucht, an den er gebunden ist. Nach Überweisung hat der Patient weiterhin freie Arztwahl in der fachärztlichen Versorgungsebene.
7.) Mein bisheriger Hausarzt macht nicht mit beim Hausarztmodell? Kann ich mich trotzdem einschreiben?
Antwort: Es können natürlich nur Hausärzte gewählt werden, die beim Hausarztmodell mitmachen. Von daher ist in diesem Fall eine Einschreibung nur bei einem Arztwechsel möglich.
8.) Welche Bedingungen für die Teilnahme der Patienten gibt es?
Antwort: Das Einhalten der vertraglichen „Spielregeln“: Die Vollendung des 18. Lebensjahres, die einjährige Bindung und die Verpflichtung, immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen und nur von dort mit Überweisungen zu Fachärzten zu gehen.
9.) Welche Ärzte dürfen mitmachen?
Antwort: Alle Hausärzte in Sachsen-Anhalt. Wir haben ca. 1600 Hausärzte in Sachsen-Anhalt.
10.) Lohnt sich eine Einschreibung auch für Gesunde?
Antwort: Ja, z.B. für die Erinnerung an Präventionsangebote oder Impfungen und natürlich gerade dann, wenn die Gesunden doch mal krank sind. Meist geht dann ja das große Rätselraten los, zu welchem Arzt man gehen soll – hier ist dann mit dem Hausarztmodell für den Ernstfall vorgesorgt.
11.) Wo kann ich mich einschreiben?
Antwort: Beim Arzt oder bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse muss allerdings die Teilnahmeerklärung dann noch an den Arzt zur Unterschrift versenden, da auf den Teilnahmeerklärungen Patient und Arzt unterschreiben müssen (schließlich müssen ja Arzt und Patient wissen, dass sie in dem Hausarztmodell zusammen gehören).
12.) Wie lange bin ich als Patient an meine Entscheidung gebunden?
Antwort: Mindestens ein Jahr – falls vor Ablauf des Jahres keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Teilnahme immer um ein Jahr. Nur aus wichtigen Gründen ist laut Gesetz eine vorherige Kündigung möglich. (Hintergrund: Vorgesehen ist, die Teilnahme an den Rhythmus der Kalenderjahre anzupassen, d.h. wer mittendrin im Jahr einsteigt, bekommt alle Vorteile für den Rest des Jahres und das darauffolgende Kalenderjahr.)
13.) Wie lange bin ich als Arzt an den Vertrag gebunden?
Antwort: Der Arzt kann quartalsweise aus dem Vertrag aussteigen.
14.) Was passiert, wenn ich den Wohnort wechsle/die Krankenkasse wechsle?
Antwort: Ein Hausarztmodell-Vertrag an sich ist laut Gesundheitsreform 2004 Verpflichtung. Allerdings haben andere Kassen auch andere Angebote, die dann für den individuellen Fall erfragt werden müssen. Wenn der Wohnort innerhalb Sachsen-Anhalts gewechselt wird, dann können wir dem Versicherten mittels Ärzteverzeichnis neue Ärzte in seiner neuen Wohnregion empfehlen und der Vertrag könnte bestehen bleiben.
15.) Warum 20 EURO Gebühr?
Antwort: Das Hausarztmodell zielt nicht vordergründig auf finanzielle Vorteile, sondern auf qualitative Verbesserungen für den Patienten, wie etwa die Einführung von Servicestandards. Mit der Eintrittsgebühr sichert sich der Versicherte sozusagen Zusatzleistungen und eine sehr unbürokratische Regelung der Praxisgebühr. Versicherte, die sich bis Ende November 2004 für das Hausarztprogramm der AOK Sachsen-Anhalt entscheiden, sind automatisch bis Ende 2005 dabei und brauchen für diesen Zeitraum keine Praxisgebühr bei ihrem gewählten Hausarzt entrichten.
16.) Gibt es eine Ermäßigung bei der Praxisgebühr? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Es gibt - rechtlich gesehen - eine Ermäßigung der Praxisgebühr um 20 Euro und praktisch den Erwerb vieler Vorteile im Bereich Qualität, Service und Leistungen. Siehe hierzu auch die Beantwortung der Frage 3.
17.) In meinen Wohnumfeld gibt es kaum Hausärzte. Wie komme ich trotzdem in das Hausarztmodell?
Antwort: Das Hausarztmodell kann nur über den Hausarzt oder hausärztlich tätige Ärzte anderer Fachrichtungen laufen. Mit Hilfe des Ärzteverzeichnisses könnte die AOK interessierten Versicherten helfen, auch in ländlichen Regionen einen entsprechenden Hausarzt zu finden. Sollte es wirklich keinen Hausarzt geben, ist eine wohnortnahe Teilnahme nicht möglich.
18.) Verpflichtet mich die Einschreibung in das Hausarztmodell zu etwas?
Antwort: Siehe Antwort unter Frage 8.
19.) Das Hausarztprogramm ist zwischen der AOK und dem Hausärzteverband vereinbart. Können auch Hausärzte teilnehmen, die nicht im Verband sind?
Antwort: Ja. Jeder Hausarzt kann durch die Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung dem Programm teilnehmen. Die AOK und der Hausärzteverband haben ein Angebot für alle Hausärzte und alle Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt geschaffen.