1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gesundheit
  6. >
  7. Entlastungsbetrag: Entlastungsbetrag: 125 Euro extra von der Pflegeversicherung

JETZT LIVE

Entlastungsbetrag Entlastungsbetrag: 125 Euro extra von der Pflegeversicherung

19.03.2020, 13:00
So finanzieren Sie die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag.
So finanzieren Sie die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag. 119767400

Der Entlastungsbetrag soll pflegenden Angehörigen und den Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern. Lesen Sie hier, wer die 125 Euro Entlastungsbetrag bekommt, für was sie den Betrag nutzen können und wie Sie die Ausgaben abrechnen.

Einmal pro Woche staubsaugen, eine Begleitung zum Arzt – die Pflegekasse „spendiert“ 125 Euro extra für sogenannte „niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen“. Der Entlastungsbetrag ermöglicht Pflegebedürftigen, sich eine Haushaltshilfe, einen Begleiter im Alltag oder einen kreativen Malkurs zu leisten.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Allen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, stehen monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag zu. Diese Summe soll Leistungen finanzieren, die pflegende Angehörige oder Freunde entlasten. Außerdem unterstützt der Entlastungsbetrag Pflegeleistungen, die die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen im Alltag fördern. Die in Anspruch genommene Leistung muss allerdings von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden.

Entlastungsbetrag Pflege: Dafür können Sie das Geld nutzen:

Entlastungsbetrag Haushaltshilfe

Die Leistung können Sie auch für individuelle Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung einsetzen. Zum Beispiel, indem Sie damit eine Person bezahlen, die Ihnen mittags kocht oder sich um die Wäsche kümmert.

Entlastungbetrag Putzfrau

Sie können den Entlastungsbetrag auch für die wöchentliche Reinigung der Wohnung durch einen zugelassenen Anbieter verwenden. Registrierte Nachbarschaftshilfen übernehmen solche Tätigkeiten. Erkundigen Sie sich am besten bei der Gemeindeverwaltung oder bei den Pflegekassen.

Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag: Angehörige können die Leistung nicht für die Vergütung ihrer Tätigkeit nutzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit den Entlastungsbetrag ambulant für die Leistungen eines Pflegediensts oder für Leistungen in einer Einrichtung zu verwenden.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, welche Anbieter in Ihrer Region zugelassen sind. Denn es werden nur Ausgaben für Anbieter erstattet, die nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen sind. Details finden Sie im Sozialgesetzbuch unter Entlastungsbetrag § 39 SGB XI.

Wer erhält den Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung erhalten alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege von Pflegegrad 1 bis 5. Es haben also auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Allerdings gibt es keinen Entlastungsbetrag für Angehörige – ihr Einsatz ist mit dem Pflegegeld abgegolten.

Muss ich einen Antrag auf den Entlastungsbetrag stellen?

Viele fragen, ob sie den Entlastungsbetrag beantragen müssen. Ein gesonderter Antrag „Entlastungsbetrag“ ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Anspruch auf die Entlastungsleistungen hat jeder, bei dem die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und der zu Hause gepflegt wird.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag für jeden Pflegegrad beträgt monatlich 125 Euro, also insgesamt bis zu 1.500 Euro jährlich. Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Dazu ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig. So können Pflegebedürftige insgesamt bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwidmen. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn das Geld nicht für die Pflege benötigt wird.

Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?

Um Ihre Auslagen für die entstandenen Aufwendungen rückerstattet zu bekommen, müssen Sie die entsprechenden Belege sammeln und bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen einreichen. Es gilt also das sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Ohne eine Rechnung bekommen Sie keine Erstattung. Aus den eingereichten Belegen muss hervorgehen, um was für eine Leistung es sich handelt. Wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben, kann der Serviceleister die Kosten auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. In diesem Fall müssen Sie keine Vorkasse leisten.

Entlastungsbetrag rückwirkend: Wer den monatlichen Leistungsbetrag nicht (vollständig) ausgeschöpft hat, kann den ihm zustehenden Restbetrag in den nächsten Kalendermonat mitnehmen. Sie können den Entlastungsbetrag sogar über mehrere Monate ansparen und anschließend in einer Summe komplett nutzen. Die Leistungsbeträge, die bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht aufgebraucht wurden, verfallen erst im Juli des darauffolgenden Jahres.

Tabelle: Pflegegrade mit Entlastungsbetrag 2019

Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)

Entlastungsbetrag AOK: Hier finden Sie weitere Informationen, wie Sie die Leistung einsetzen können. 

Quellen
• Stiftung Warentest (2017). Schnelle Hilfe im Pflegefall. Berlin.
• Verbraucherzentrale NRW (2017). Pflege zu Hause organisieren. Was Angehörige wissen müssen. Düsseldorf.