Gut geschützt Auslandskrankenversicherung & Co: Das müssen Sie bei Krankheit im Urlaub beachten

Experten haben Fragen zum Thema Auslandskrankenschutz beantwortet.
Sophie F., Eisleben: Ich bin gesetzlich krankenversichert. Ist eine private Auslandskrankenversicherung für mich sinnvoll, wenn ich in den Urlaub fahre?
Ja. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland nur dann Kosten, wenn zwischen dem Reiseland und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das gilt für die meisten europäischen Länder.
Dennoch wird man dort häufig als Privatpatient behandelt und man muss die Auslagen vorerst selbst tragen. Die Patienten reichen ihre Rechnung dann später bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenübernahme ein. Die Kasse erstattet aber nur die Kosten in Höhe der deutschen Sätze. Bei einer privaten Auslandskrankenversicherung erfolgt dagegen die volle Kostenübernahme beziehungsweise -erstattung.
Brauche ich im Ausland eine Krankenversicherung?
Britta K., Salzatal: Warum wird bei einer Auslandsreise immer eine private Auslandskrankenversicherung empfohlen? Ich habe gelesen, dass für Urlaub in einem EU-Land meine Europäische Krankenversicherungskarte ausreicht.
Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse (Rückseite der Chipkarte) erhalten Sie in einem EU-Land bei einem Vertragsarzt medizinisch notwendige Leistungen. Andere Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nicht in vollständiger Höhe übernimmt, können nur mit einer privaten Auslandskrankenversicherung abgesichert werden.
Beispielsweise hohe Zuzahlungen, die generell nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes erfolgen.Mit der gesetzlichen Chipkarte würden Ihnen nur die in Deutschland üblichen Kosten beziehungsweise Erstattungssätze zurückgezahlt werden.
Ebenfalls nicht übernommen wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein aus medizinischen Gründen sinnvoller Krankenrücktransport. Die private Auslandskrankenversicherung deckt einen solchen Krankenrücktransport entsprechend den vereinbarten Bedingungen vom Ausland in die Heimat nach Deutschland ab.
Franziska P., Freyburg: Wie lange gilt eine normale private Auslandskrankenversicherung? Was kostet sie?
In der Regel handelt es sich um Jahrespolicen. Geleistet wird für jede Auslandsreise, die - je nach Vertrag - nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern darf. In der Regel gilt sie für längstens 42 Tage am Stück. Auslandskrankenversicherungen sind schon für unter fünf Euro pro Jahr, aber auch für das Dreifache zu bekommen.
Was gilt bei Reisen über 42 Tage?
Ulf L., Merseburg: Ich überwintere drei Monate auf Gran Canaria. Brauche ich dafür eine besondere Auslandskrankenversicherung?
Ja, für Langzeitreisen über mehrere Monate bedarf es einer speziellen Police, einer sogenannten Auslandsreisekrankenversicherung mit Langzeitschutz. Daran sollten zum Beispiel auch Senioren denken, die in südlichen Ländern überwintern oder junge Leute, die nach der Schule ein Jahr im Ausland verbringen möchten. Eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Langzeitschutz braucht man immer dann, wenn die Reise länger als 42 Tage dauert. Sie wird übrigens Tag genau abgerechnet. Allerdings ist sie auch teurer als die mit einem Versicherungsschutz für nur längstens 42 Tage am Stück.
Bernd H., Schadeleben: Ich fahre im September drei Wochen zu einer Kur nach Ungarn. Was sollte ich da bei einer Auslandskrankenversicherung beachten?
Wichtig ist, dass im Bedarfsfall nicht nur ein „notwendiger“, sondern ein „medizinisch sinnvoller“ Rücktransport übernommen wird. Auch sollte eine Nachleistungsfrist vereinbart sein. Es kann vorkommen, dass ein erkrankter Urlauber nicht wie geplant nach Hause reisen kann.
Mittlerweile bezahlen viele Gesellschaften die Rechnungen noch, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist, selbst wenn der Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist. Bei Vertragsabschluss sollte deshalb darauf geachtet werden, dass diese nachträglichen Leistungen nicht befristet sind beziehungsweise lange gewährt werden. Von Anbietern, die für eine solche Versicherung eine Selbstbeteiligung verlangen, sollten die Finger gelassen werden.
Im Internet gibt es unter www.dvka.de zu einzelnen Ländern Merkblätter. Diese informieren über die wichtigsten Bestimmungen verschiedener Länder bezüglich Kosten, Medikamente oder Zuzahlungen.
Versicherer über 24-Stunden-Hotline erreichbar
Ulrike F., Burgenlandkreis: Kann ich bedenkenlos meine Herzmedikamente in das Ausland mitnehmen?
Bei Herzmedikamenten gibt es keine Probleme, wenn die Medikamente zur Deckung des Eigenbedarfs in der Urlaubszeitspanne mitgenommen werden. Allerdings: Menschen, die Betäubungsmittel einnehmen müssen wie Morphium oder Schmerzpflaster (gelbes Rezept), brauchen zwingend eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes, dass diese verordnet worden sind.
Jana R., Bad Dürrenberg: Was muss ich als Nachweis für meine Auslandskrankenversicherung mit in den Urlaub nehmen?
Die Police müssen Sie nicht mitnehmen. Wichtig ist, dass Sie die Nummer der 24-Stunden-Hotline Ihres Versicherungsanbieters immer bei sich haben. Gern können Sie auch die Versicherungsnummer Ihrer Police mitführen, notwendig ist dies nicht.
Daniela N., Wittenberg: Ich habe gehört, dass manche Krankenhäuser, falls man im Ausland dort eingeliefert werden muss, von Patienten verlangen, dass sie die Kosten per Kreditkarte bezahlen. Ist das zulässig?
Das ist möglich. Allerdings sollte man darauf drängen, dass das Krankenhaus direkt mit der Versicherungsgesellschaft abrechnet. Lässt sich die Kreditkarten-Abrechnung nicht umgehen, sollte auf eine exakt aufgeschlüsselte Krankenhausrechnung geachtet werden. Diese sollte den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes und die ärztlich attestierte Diagnose beinhalten. Das alles wird dann zu Hause zur Rückerstattung der Kosten bei dem Versicherer eingereicht.
Auslandskrankenversicherung: Kosten werden erstattet
Bärbel E., Harzkreis: Wenn mir eine Krankenhaus- oder Arztrechnung in der Landessprache ausgestellt wird, muss ich das übersetzen lassen?
Nein, die Belege werden im Original eingereicht und in den Fachabteilungen des Versicherers übersetzt. Kosten werden zum Tagesumtauschkurs erstattet.
Lore H. Mansfeld-Südharz: Ich bin Diabetikerin und muss Insulin spritzen. Wie sollte ich es aufbewahren, wenn ich ins Ausland fahre?
Unterwegs sollten Sie das Insulin, das gilt beispielsweise auch für zu kühlende Augentropfen, in speziellen Kühltaschen für Medikamente aufbewahren. Sie gibt es in unterschiedlichen Größen, unter anderem in der Apotheke. Wichtig ist, dass Medikamente generell im Handgepäck mitgeführt werden. In der Urlaubsunterkunft empfiehlt sich für das Aufbewahren von Medikamenten der Kühlschrank, aber nicht in der Tiefkühlung.
Die Fragen haben beantwortet: Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Claudia Drogi von der Huk Coburg in Halle und Ursula Gütle vom Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt
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