Verdacht auf Ärztepfusch Ärztepfusch: Das können Betroffene gegen Behandlungsfehler tun

Berlin - In deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen kommt es immer wieder zu Behandlungsfehlern. Zwar ist die Zahl leicht rückläufig, wie die Bundesärztekammer bekannt gibt, doch auch 2017 wurden 2213 Fälle festgestellt. Was können betroffene Patienten tun, wenn sie glauben, fehlerhaft behandelt worden zu sein?
Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten betroffene Patienten den Arzt zunächst darauf ansprechen. Er ist dazu verpflichtet, Patienten darzulegen, warum er bestimmte Entscheidungen getroffen hat, erläutert die Stiftung Warentest im Ratgeber „Ihr Recht bei Ärztepfusch“. Der Arzt muss den Patienten nach allgemein anerkannten Standards behandeln. Am besten notiert sich der Betroffene vor dem Gespräch konkrete Fragen wie „Haben Sie eine falsche Diagnose gestellt? Und wenn ja, warum?“. Ideal ist es, sich von einer vertrauten Person begleiten zu lassen, die einem den Rücken stärkt und das Gespräch protokolliert.
Kann der Arzt die Zweifel nicht zerstreuen, haben Patienten in vielen Kliniken die Möglichkeit, sich an hauseigene Patientenfürsprecher und Beschwerdestellen zu wenden, erklärt Bernd Kronauer, Leiter der Geschäftsstelle der Patientenbeauftragten der Bundesregierung.
Gesetzliche Krankenkasse hilft auch
Auch die gesetzliche Krankenkasse hilft weiter, wenn sie die Behandlung bezahlt hat. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) kann zum Beispiel die Behandlungsunterlagen überprüfen. Außerdem gibt es Schlichtungsstellen bei den Ärzte- und Zahnärztekammern.
Geht es schließlich um konkrete Forderungen, sollten sich Betroffene einen Anwalt suchen, rät die Stiftung Warentest. Das sollte ein Fachanwalt für Medizinrecht sein, der sich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert hat. Einen Fachmann finden Patienten über die örtlichen Anwaltskammern.
Zahl der Behandlungsfehler ist rückgängig
Die Zahl der Behandlungsfehler in Krankenhäusern und Praxen in Deutschland ist nach Daten der Ärzteschaft im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Festgestellt wurden Fehler in 2213 Fällen nach 2245 Fällen im Jahr zuvor, teilte die Bundesärztekammer am Dienstag in Berlin mit. Ursache für einen Gesundheitsschaden waren solche Fehler oder Mängel in der Risikoaufklärung demnach nun in 1783 Fällen - nach 1845 im Jahr 2016.
Insgesamt trafen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft im vergangenen Jahr bundesweit 7307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Fehlern (2016: 7639). Weiter am häufigsten beschwerten sich Patienten nach Behandlungen von Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Brüchen von Unterschenkel und Sprunggelenk.
Neben der Ärzteschaft gehen auch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen Behandlungsfehlern nach. Im Jahr 2016 erstellten sie rund 15 000 Gutachten, in knapp jedem vierten Fall wurden Fehler bestätigt. Wie viele Patienten sich direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen wenden, ist unbekannt. (dpa)