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Gefährliche Hausgenossen Gefährliche Hausgenossen: Giftschlangenhaltung nur mit Lizenz

Von Arnd Petry 02.01.2003, 10:49
Faszinierend und beängstigend - wer zu Hause eine Schlange hält, muss Regeln bei Fütterung und Haltung beachten (Foto: dpa)
Faszinierend und beängstigend - wer zu Hause eine Schlange hält, muss Regeln bei Fütterung und Haltung beachten (Foto: dpa) dpa

Berlin/Wermelskirchen/dpa. - Während viele Menschen am liebsten weglaufen möchten, wenn sie eine Schlange sehen, begegnen andere den Reptilien mit Bewunderung. Wer Schlangen selbst halten möchte, sollte sich jedoch gut darauf vorbereiten - besonders bei Giftschlangen. Für sie wird in vielen Bundesländern sogar eine amtliche Erlaubnis benötigt.

«Es gibt Schlangenhalter, die wissen nicht, was für ein Tier sie haben», sagt Dieter Preißler aus Berlin, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Schlangen der in Rheinbach (Nordrhein-Westfalen) ansässigen Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT). Als Spezialist wird er oft dazu gerufen, wenn die Behörden die giftigen Hausgenossen ahnungsloser Besitzer beschlagnahmen.

In 8 von 16 Bundesländern ist das Halten gefährlicher Schlangen nur mit einer amtlichen Genehmigung erlaubt. In Bayern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gibt es entsprechende Regelungen. Interessenten müssen zunächst ihre Zuverlässigkeit und bei einer schriftlichen Prüfung auch ihre Sachkenntnis unter Beweis stellen. Die behördliche Genehmigung erteilt schließlich der Amtstierarzt, nachdem er das Terrarium in Augenschein genommen hat.

«Giftschlangen sind nichts für Anfänger und auch nichts für Durchschnittsterrarianer», sagt der Tierarzt Lutz Sassenburg von der Klinik für Klein- und Heimtiere in Berlin. Grundsätzlich sollten Schlangenhalter sich bewusst machen, dass man mit dem Kauf eines solchen Tieres eine Verpflichtung für 10, 20 oder 30 Jahre eingeht. «Fehler werden häufig bei der Fütterung gemacht», berichtet Sassenburg. Die Reptilien würden entweder zu oft, zu selten oder auch falsch gefüttert. Zudem werde die Temperatur der Terrarien häufig nicht richtig eingestellt.

Patentrezepte zur Pflege von Schlangen sind dem Klapperschlangenhalter Wolfgang Kassubek aus Wermelskirchen (Nordrhein-Westfalen) zufolge aber schwer zu geben. Eine fünf Meter lange Würgeschlange wie ein Tigerpython aus Südostasien stellt andere Anforderungen an den Lebensraum als etwa Kornnattern aus den USA. Diese etwa 1,20 Meter langen Tiere empfiehlt Kassubek ihrer geringen Ansprüche wegen als Anfängertiere.

Halter sollten stets anstreben, den Reptilien möglichst natürliche Lebensbedingungen zu bieten, so Kassubek. Als Mindestgröße für ein Terrarium einer rund einen Meter langen Schlange reicht nach Angaben von DGHT-Experte Preißler ein Behältnis mit einer Seitenlänge von 1,5 Metern, einer Tiefe von 60 Zentimetern und einer Höhe von 50 Zentimetern.

«Giftschlangen sollten in einem separaten, abschließbaren Raum untergebracht werden», rät Wolfgang Kassubek. Die Terrarien müssen verschlossen werden und gegen Umkippen gesichert sein. Mieter sollten vorher ihren Vermieter fragen, wenn sie eine Giftschlange ins Haus holen möchten. Bei ungiftigen Arten haben Vermieter allerdings kein Veto-Recht.

Damit die Reptilien sich wohlfühlen, müsse den Tieren in der Regel ein Unterschlupf, ein Platz zum Aufwärmen und eine Wasserstelle geboten werden, rät Preißler. Viel «Auslauf» brauchen die meisten Arten dagegen nicht. Beim Futter gehen die Ansprüche der Tiere weit auseinander: «Ein großer Teil frisst Kleinnager oder Vögel», erläutert Preißler.

Sind die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit einer Terrarienanlage optimal auf die Bedürfnisse der Tiere eingestellt, hält sich der zu betreibende Aufwand in Grenzen. Schlangen bräuchten nicht täglich gefüttert zu werden und könnten Monate lang hungern. «Einmal hatte ich eine, die hat fast ein Jahr gar nicht gefressen», sagt Preißler.

Informationen: Schlangen AG der Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT), Dieter Preißler, Albestraße 2, 12159 Berlin (Tel.: 030/85 99 97 56, Fax: 030/85 99 97 57)