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Für Arbeitsbescheinigung ist letzte Abrechnung nicht nötig

03.01.2017, 04:00
Für Erwerbslose ist es wichtig, dass sie mit einer Arbeitsbescheinigung zur Arbeitsagentur gehen, um zeitnah Arbeitslosengeld zu beziehen. Foto: Hendrik Schmidt
Für Erwerbslose ist es wichtig, dass sie mit einer Arbeitsbescheinigung zur Arbeitsagentur gehen, um zeitnah Arbeitslosengeld zu beziehen. Foto: Hendrik Schmidt dpa-Zentralbild

Suhl - Wer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld beantragt, braucht dafür eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber. Was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber kann diese Bescheinigung bereits vor der letzten Lohnabrechnung ausstellen, teilt die Arbeitsagentur Suhl mit.

bei der Arbeitsagentur einreichen. (dpa/tmn)