Für Arbeitsbescheinigung ist letzte Abrechnung nicht nötig

Suhl - Wer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld beantragt, braucht dafür eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber. Was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber kann diese Bescheinigung bereits vor der letzten Lohnabrechnung ausstellen, teilt die Arbeitsagentur Suhl mit.
bei der Arbeitsagentur einreichen. (dpa/tmn)