Förderung Förderung: Gründungszuschuss statt Ich-AG
Berlin/dpa. - Sie alle wollen den neuen Gründungszuschuss, den die Agenturen Arbeitslosen für den Schritt in die Selbstständigkeit zahlen. Der Zuschuss hat am 1. August zwei begehrte Förderinstrumente abgelöst: die Ich-AG und das Überbrückungsgeld.
«Diese Veranstaltung ist nur für Kunden der Agentur für Arbeit», begrüßt Viol die Teilnehmer - eine erste wichtige Änderung: Nur Arbeitslose können den Gründungszuschuss beantragen. Gefördert werden Gründungen, die als Haupterwerbsquelle gedacht sind und bei denen die Arbeitszeit pro Woche mindestens 15 Stunden beträgt. «Sie erhalten dann neun Monate eine Förderung in der Höhe ihres Arbeitslosengeldes», erklärt die Beraterin der Arbeitsagentur, «plus 300 Euro als so genannte Sozialpauschale». Damit bezahlen die Jungunternehmer ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt, sollte vorab nachrechnen, ob nicht ein anderes Förderinstrument besser ist. «Für Bezieher von geringem Arbeitslosengeld lohnt es sich eher, auf das Arbeitslosengeld II zu warten», empfiehlt Wilfried Tönnis vom Institut für Existenzgründung in Roetgen in der Eifel. Denn wer Hartz-IV bezieht, hat wie bisher Anspruch auf ein Einstiegsgeld. Damit fördern die Arbeitsagenturen Existenzgründer, indem sie das Arbeitslosengeld II um 50 bis 100 Prozent aufbessern.
Beantragt werden muss der Gründungszuschuss vor der Selbstständigkeit - mit einer Reihe von Papieren: einer Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, einem Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für zwölf Monate. Wichtig ist eine realistische Planung, sagt Tanja Kinstle von der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Köln.
Vor dem Antrag bei der Bundesagentur müssen Existenzgründer ihre Geschäftsidee bei der örtlichen IHK, der Handwerkskammer, dem Steuerberater oder der Bank auf Herz und Nieren prüfen lassen. Die Prüfer schreiben eine Bewertung für die Agentur. Kinstle verlangt neben Arbeitszeugnissen und einer monatlichen Umsatz- und Ertragsplanung ein Kurzkonzept des geplanten Geschäfts.
Hilfe bei der Existenzgründung bieten Seminare, die vom Wirtschaftsministerium oder der Agentur für Arbeit unterstützt beziehungsweise bezahlt werden. «Ich empfehle jedem zumindest einen Kompaktkurs», sagt Beraterin Tina Röthinger vom Berliner Anbieter step by step. Inhalte sind etwa der Geschäftsplan, kaufmännische Grundbegriffe, rechtliche Rahmenbedingungen, Versicherungen und Zuschüsse.
«Die neue Regelung hat keine Nachteile, die man nicht beheben könnte», ist Tönnis überzeugt. «Negativ ist etwa, dass Ansprüche auf Arbeitslosengeld mit der Förderung verrechnet werden.» Wer sich aber für etwas weniger als 40 Euro freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichere, falle nach einer gescheiterten Gründung nicht in ein Loch. «Nach neun Monaten Förderung und sechs Monaten Folgeförderung hat man damit auf jeden Fall einen neuen Anspruch erworben.»