Wohnungssuche Wohnungssuche: Zehn Todsünden bei der Wohnungsbewerbung

Wer eine neue Wohnung sucht, hat es nicht leicht. Auf ein freies Angebot melden sich oft 20 bis 30 Bewerber. Um den Vermieter oder Makler für sich zu gewinnen, kommt es auf ein überzeugendes Auftreten an - bei der Besichtigung der Wohnung sowie bei der schriftlichen Bewerbung. Wir haben Vermieter gefragt, worauf sie Wert legen - und was Bewerber vermeiden sollten.
1. Unpünktlichkeit
Wer einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung bekommen hat, muss pünktlich sein. Denn wer nicht zum verabredeten Zeitpunkt erscheint, wirkt wenig verlässlich. Die Miete muss schließlich auch immer rechtzeitig gezahlt werden.
Wenn der Makler 14 Uhr als Besichtigungstermin vorschlägt, sollte man nicht sagen, dass die Uhrzeit leider nicht passt. Der Makler wird sich im Zweifel mit einem anderen Bewerber treffen. Also: Flexibel sein!
2. Schlechtes Benehmen
Bei der Wohnungsbesichtigung sind korrekte Umgangsformen Pflicht. Völlig daneben ist es beispielsweise, sich in der Wohnung oder im Hausflur eine Zigarette anzuzünden.
Keiner sollte gegenüber den Mitbewerbern den Eindruck vermitteln, als habe er den Mietvertrag schon sicher. Wichtig ist, korrekt und freundlich aufzutreten - eher zurückhaltend als auftrumpfend.
3. Unnötiges Rummäkeln
Wer kleine Schönheitsfehler in der Wohnung schon bei der Besichtigung bemängelt, zum Beispiel Kalkränder im Badezimmer, der lässt nichts Gutes erahnen. Vermieter denken schnell, sie hätten es mit einem Nörgler zu tun. Mit einem, der bei der nächsten Gelegenheit die Miete mindern will oder der schnell einen kleinlichen Streit anfängt.
Falls es wirklich etwas auszusetzen gibt, sollte man damit warten, bis der Mietvertrag unterzeichnet ist. Und die Mängel bei der Wohnungsübernahme im Übergabeprotokoll festhalten.
4. Feilschen um die Miete
Wird eine Wohnung zu einem bestimmten Preis angeboten, sollte man nicht versuchen, über die Höhe zu feilschen - selbst, wenn die Wohnung Defizite wie undichte Fenster hat. Mit der Frage: "Wollen Sie nicht zehn Prozent runtergehen?", bringt man sich um jede Chance. Handeln kann man allenfalls, wenn sich für die Wohnung kein anderer Bewerber interessiert.
5. Unrealistische Erwartungen
Es ist schön, wenn Wohnungen eine Einbauküche haben, einen Anspruch darauf haben Mieter aber nicht. Niemand sollte zu hohe Erwartungen an Zustand, Lage und Ausstattung einer Wohnung haben. Nicht jede Wohnung ist sonnendurchflutet und hat einen Balkon.
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6. Unordentliches Erscheinungsbild
Im Anzug und mit Krawatte muss heutzutage niemand zur Wohnungsbesichtigung kommen, aber ein gepflegtes Äußeres sollte man schon haben. Also: Darauf achten, dass die Haare gekämmt sind und die Kleidung nicht bekleckert ist oder andere Defizite aufweist. Vermieter wollen stets solche Mieter haben, die keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie pfleglich mit ihrem Eigentum umgehen.
7. Ungeduld beim Bewerbungsverfahren
Wer seine Bewerbungsunterlagen abgegeben hat, sollte etwas Geduld mitbringen und nicht drängeln. Es wird auch nicht schneller gehen, wenn man fünf mal nacheinander immer wieder nachfragt.
8. Unvollständige Unterlagen
Wer sich um eine Wohnung bewirbt, darf keine unvollständigen Unterlagen einreichen. Kein Makler rennt fehlenden Papieren hinterher. Zu den Unterlagen gehört neben einem persönlichen Anschreiben eine Schufa-Auskunft, in der bescheinigt wird, dass keine negativen Informationen über das Zahlungsverhalten vorliegen.
Außerdem wird eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters über die Mietschuldenfreiheit benötigt. Um die Bonität nachzuweisen, werden die Einkommensnachweise der letzten drei Monate verlangt. Studenten, die kein eigenes Einkommen haben, legen eine Bürgschaft ihrer Eltern vor, Hartz-IV-Empfänger eine Kostenübernahme durch das Job-Center.
Im persönlichen Anschreiben sollten die Bewerber beschreiben, warum sie die Wohnung anmieten wollen. Es kann nicht schaden, wenn man sich - soweit es der Realität entspricht - lobend über die geschmackvolle Gestaltung der Wohnung äußert. Und wenn man zu erkennen gibt, dass man pfleglich mit der Wohnung umgehen wird.
9. Unehrlichkeit
Wer nicht die Wahrheit sagt oder wichtige Informationen verschweigt, fällt als Bewerber durch. Ein negativer Schufa-Eintrag sollte offengelegt werden. Das ist besser, als so zu tun, dass alles in Ordnung ist. Es bringt nichts, den Vermieter hinzuhalten, weil man die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen kann.
Besser ist da schon, die Gründe für einen etwaigen negativen Schufa-Eintrag zu erklären. Der Wohnungsbewerber sollte in einer solchen Situation versuchen, durch Sympathie zu überzeugen. Zumindest bei den landeseigenen Vermietern kann man auf Verständnis hoffen.
10. Bestechungsversuche
Wer glaubt, er erhöht seine Chance bei der Wohnungsbewerbung dadurch, dass er dem Vertreter des Vermieters ein Bestechungsgeld zusteckt, wird in der Regel enttäuscht werden. Die weit überwiegende Zahl der Beteiligten ist grundehrlich. Bestechungsversuche fallen negativ auf einen selbst zurück.