Wie bei den Lombardis Wie bei Pietro und Sarah Lombardi: Das sollten Eltern über das Sorgerecht für die Kinder im Falle einer Scheidung wissen

Eine Scheidung ist selten einfach – vor allem, wenn es dabei auch um die Kinder geht. Denn die Eltern müssen entscheiden, wie sie mit dem Sorgerecht für die Kleinen verfahren wollen - wie im aktuellen Falle von Pietro und Sarah Lombardi. Wenn der eine Elternteil schließlich noch Vorbehalte gegenüber dem ehemaligen Partner hat, kann es zu einer Beantragung des alleinigen Sorgerechts kommen. Was das genau bedeutet – und was bei Fragen des Sorgerechts beachtet werden muss – in der Übersicht.
Was passiert mit dem Sorgerecht im Falle einer Scheidung?
Bis es überhaupt zur Scheidung kommt, muss einiges zwischen den Partnern abgestimmt werden. Denn dies verlangt ein einvernehmliches Scheidungsverfahren. Darunter fällt auch die Klärung des Sorgerechts. Generell bleibt das gemeinsame Sorgerecht im Falle einer Scheidung erst einmal bestehen, wenn kein Partner etwas dagegen einzuwenden hat.
„Mit dem Begriff des gemeinsamen Sorgerechts ist nicht gemeint, dass die Kindeseltern sich über die alltäglichen Belange der Kinder abstimmen müssen. Diese Entscheidungen werden von dem Elternteil getroffen, bei dem die Kinder leben“, erklärt der Rechtsanwalt Thomas Staab von der Kanzlei Staab und Collegen aus Bremen.
Welche Rechte haben die Elternteile beim gemeinsamen Sorgerecht?
Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet nicht, dass die Eltern tatsächlich auch alle Entscheidungen zusammen treffen müssen. „Dies wäre nach einer Trennung, welche oft von verletzten Gefühlen, Streit und räumlicher Trennung begleitet wird, überhaupt nicht praktikabel“, sagt die Anwältin Nicole Rinau von der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein.
Wenn es beispielsweise um Schlafenszeiten geht, um Besuche von Freunden oder die gewöhnliche medizinische Versorgung, hat „betreuende Elternteil“ damit freies Entscheidungsrecht. Gemeinsam müssen folgende Punkte geklärt werden, die die Rechtsanwältin nennt:
Falls es dabei Auseinandersetzungen gibt, müssen die – in schlimmeren Fällen gemeinsam mit dem Jugendamt und zur Not gerichtlich – geklärt werden.
Was ist das alleinige Sorgerecht?
Wenn einer der beiden Elternteile nicht möchte, dass das Kind vom Ex-Partner betreut wird oder weil es Streit bezüglich des gemeinsamen Sorgerechts gibt, kann er das alleinige Sorgerecht beantragen – und dem Gegenüber damit das Sorgerecht gegebenenfalls entziehen.
Bedeutet das alleinige Sorgerecht, dass der Partner das Kind nicht mehr sehen darf?
Nein. Das alleinige Sorgerecht bedeutet nicht, dass der sorgetragende Partner darüber entscheiden darf, ob das Kind noch Kontakt zum Ex-Partner hat. Dieses Recht wird im sogenannten „Umgangsrecht“ geregelt, das nichts mit dem alleinigen Sorgerecht zu tun hat. „Solange der Umgang nicht für das Kind schädlich ist, steht dem Ex-Partner das Umgangsrecht gesetzlich zu und wird auch regelmäßig gerichtlich „erstritten“, was für alle Beteiligten wiederum nicht erstrebenswert ist“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Staab. (chs)