1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Flugbegleiter-Streik: Wenn der Eurowings-Flug wegen des Streiks ausfällt: Was können Kunden der Fluggesellschaft tun?

Flugbegleiter-Streik Wenn der Eurowings-Flug wegen des Streiks ausfällt: Was können Kunden der Fluggesellschaft tun?

22.11.2016, 06:15
Bei Eurowings steht ein Streik an.
Bei Eurowings steht ein Streik an. dpa

Am Dienstag legt das Kabinenpersonal von Eurowings die Arbeit nieder. Das sollten Kunden jetzt wissen.

Woher weiss ich, ob mein Flug betroffen ist?

Wenn noch nicht klar ist, welche Flüge ausfallen, sollten sich Kunden direkt an Eurowings wenden. Allerdings sollten die Informationen nicht nur über die Kundenhotline eingeholt werden. Online können Sie den Flugstatus der Eurowings-Maschinen einsehen - diese dort angegeben Informationen sollten Sie sich unbedingt ausdrucken, um im Streitfall ein Beweisdokument in der Hand zu haben.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, falls der Flug ausfällt?

Nein. Bei Flugausfällen und großen Verspätungen aufgrund eines Streiks steht Passagieren keine Entschädigung zu. Denn ein Streik zählt als höhere Gewalt - und dann ist die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. So steht es in den Fluggastrechten der EU.

Allerdings gebe es dabei eine Ausnahme, erklärt der internationale Dienstleister für die Rechte von Flugpassagieren, „refund.me“. Wenn der Passagier beweisen könne, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan habe, um die Streikfolgen abzumildern, habe er Chancen auf eine Entschädigung. Das sei der Fall, wenn nicht ausreichend Personal der Fluggesellschaft zur Verfügung stehe oder es keine Hotline für Kunden gebe.

Was kann ich tun, wenn der Flug annulliert wurde?

Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, dass der Kunde trotzdem vom Flughafen weg kommt - es muss eine „Ersatzbeförderung“ geben. Deshalb sollten Sie sich unbedingt mit Eurowings darüber verständigen, anstatt ihre Reise selbst in die Hand zu nehmen.

Weil der Ersatz oft kurzfristig angeboten wird, lohnt es sich, trotz der angekündigten Verspätung am Flughafen zu sein. Ansonsten droht die Gefahr, die Ersatzbeförderung zu verpassen. Ob diese dann dann nochmals ersetzt wird, ist nicht sicher.

Wichtig ist es, um dieses Recht zu wissen, falls die Mitarbeiter des Anbieters Sie abweisen wollen. „Passagiere sollten auf ihre Rechte pochen und sich von der Fluglinie nicht vorschnell zurückweisen lassen.“, empfiehlt Eve Büchner, die Gründerin von refund.me.

Wer kommt für die Zusatzkosten auf?

Oftmals sind Flugausfälle für die Kunden mit weiteren Kosten verbunden - zum Beispiel wenn man den Anschluss-Zug oder -Flug verpasst oder im Urlaubsland wegen der Annullierung noch ein Zimmer für eine weitere Nacht gebucht werden muss. In diesem Falle sollten Kunden darauf bestehen, dass die Fluggesellschaft Ihnen ein Hotel organisiert und für die Kosten aufkommt. Das würde aber nicht immer über eine Rückzahlung erfolgen, sondern oft über Übernachtungsgutscheine oder Transportgutscheine (z.B. für die Bahn). (dpa/chs)