Weihnachts-Einkäufe Weihnachts-Einkäufe: Darf ich mir private Pakete ins Büro schicken lassen?

Köln - Weihnachtsgeschenke im Internet bestellen, das ist mittlerweile ein Kinderspiel. Schwieriger ist die Frage, wohin der Paketbote die Päckchen bringen soll. Wer ist schon tagsüber zuhause, um die Lieferungen anzunehmen? Viel bequemer ist es, die privaten Bestellungen ins Büro liefern zu lassen. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Vorher auf jeden Fall den Chef fragen
Bevor sie als Lieferadresse ihre Jobanschrift angeben, sollten Arbeitnehmer ihren Chef fragen, ob er damit einverstanden ist. Grundsätzlich gilt: Wenn der Chef es nicht verbietet, dürfen Arbeitnehmer sich ihre Päckchen auch in den Betrieb liefern lassen. In vielen Unternehmen wird das geduldet, solange der Aufwand nicht den Rahmen sprengt. Denn wenn die Poststelle oder der Empfang mit privaten Päckchen geflutet wird, kann das den Ablauf im Betrieb ganz schön aufhalten.
Einen rechtlichen Anspruch auf die Lieferung an den Arbeitsplatz besteht jedoch nicht. „Der Arbeitgeber kann durch sein Weisungsrecht frei bestimmen, ob er private Paketbestellungen an die Betriebsadresse zulässt oder nicht“, erklärt Axel Döhr vom Infocenter der R+V Versicherung.
Bei einem Verbot droht eine Abmahnung
Das bedeutet aber auch: Hat der Chef ausdrücklich ein Verbot ausgesprochen, müssen sich die Arbeitnehmer daran halten. Ansonsten droht ihnen eine Abmahnung - und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. „In einigen Unternehmen finden sich solche Angaben in der Betriebsordnung“, so Arbeitsrechtsexperte Döhr. „Wenn private Angelegenheiten generell verboten sind, gilt das auch für die Zustellung privater Pakete.“
Wer nicht die Erlaubnis bekommt, sich private Pakete an seine Arbeitsstelle liefern zu lassen, sollte deshalb die Angebote der Zustelldienste in Betracht ziehen. So kann man sich die Bestellungen etwa an eine Packstation liefern lassen oder einen Wunschtermin für seine Lieferung angeben.
Übrigens: Ist der Arbeitgeber damit einverstanden, dass die Pakete in den Betrieb geliefert werden, heißt das noch lange nicht, dass sie dort auch bestellt werden dürfen. Ob und wann man während der Arbeitszeit überhaupt online shoppen darf, erfahren Sie hier. (ef)