Wegen Vorschaubild Wegen Vorschaubild: Abmahnung für geteiltes Reus-Foto bei Facebook

Droht eine neue Abmahnwelle für Blogbetreiber, Online-Medien und Internetnutzer? Zum ersten Mal ist ein Internetnutzer nur für das Drücken des „Teilen“-Buttons abgemahnt worden. Getroffen hat es die Inhaberin einer Fahrschule, die den beliebten Facebook-Teilen-Knopf gedrückt hat. Auslöser war ein „Bild“-Artikel über den Borussia-Dortmund-Star Marco Reus und seine Fahrt mit einem gefälschten Führerschein.
Der Fotograf, der den Fußballspieler beim Aussteigen aus seinem Aston Martin fotografiert hatte, war wenig begeistert, als sein Bild bei Facebook geteilt wurde, ohne ihn als Urheber zu nennen. Er mahnte die Inhaberin der Fahrschule ab.
„Diese Abmahnung ist für den Nutzer besonders überraschend“, erklärt der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. „Beim Teilen eines Beitrags über den 'Share'-Button wird nämlich immer automatisch ein verkleinertes Vorschaubild gezeigt, auf das der Nutzer keinen Einfluss hat. Er kann weder verhindern, dass das Bild gezeigt wird, noch kann er die Größe des Bildes so variieren, dass eventuell noch der Name des Urhebers sichtbar wird.“ Hier liege ein entscheidender Unterschied zum Teilen eines Links bei Facebook. Beim Setzen eines Links via Browserleiste könne das Vorschaubild entfernt oder bearbeitet werden – bevor man den eingefügten Link poste.
Anwalt Solmecke sieht die Blogbetreiber und Online-Medien in der Pflicht: „Sie müssen dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite posten, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen. Und zwar notfalls auch ohne Nennung des Urhebers. Ansonsten müssen sie mit Regressansprüchen der abgemahnten Nutzer rechnen. Dies haben bereits die Richter am Landgericht Frankfurt in einem Streit zum Facebook Share Button entschieden (Az.: 2-03 S 2/14). Solange die Teilen Funktion genutzt wird, vergibt der Seitenbetreiber konkludent eine Lizenz an den geteilten Inhalten.“
Wann darf der Share-Button erscheinen?
Der Rechteinhaber verlangte Solmecke zufolge in der Abmahnung insgesamt die Zahlung von über 1000 Euro. Gegen eine Vergleichsgebühr von 500 Euro ist demnach der Rechteinhaber bereit, die Angelegenheit ad acta zu legen.* Und es könnte kein Einzellfall bleiben.
„Für die Blogbetreiber besteht eine große Gefahr“, warnt Solmecke, „diese dürfen den Share-Button nur anbringen, wenn die zum Teilen vorgeschlagenen Bilder auch mit so weitreichenden Lizenzen versehen worden sind, dass sie in den sozialen Netzwerken weiter verteilt werden dürfen.“
Konkret sollten Seiten-Betreiber sich von Fotografen also die entsprechenden Rechte vorher einräumen lassen. Etwa sollte im Lizenzvertrag geregelt sein, dass die eingekauften Bilder auch in den sozialen Netzwerken (die möglichst konkret benannt werden sollten) verwendet werden dürfen.
Gleiches gilt für den Einkauf von Bildmaterial über Stock-Fotografie Datenbanken. „Außerdem müssen die Blogbetreiber dafür sorgen, dass die Urhebernennung im Artikel so platziert wird, dass diese auch beim Teilen in den sozialen Netzwerken noch sichtbar ist.“
Nutzer, die den „Teilen“-Button in den sozialen Netzwerken drücken, müssten sonst vorher die Rechtefrage klären müssen, um einer möglichen Haftung zu entgehen. „Das ist ein Ding der Unmöglichkeit“, stellt Anwalt Solmecke fest. „Internetnutzern kann man daher nur raten, den 'Teilen'-Knopf nur auf bekannten Webseiten zu drücken. Hier besteht am ehesten die Wahrscheinlichkeit, dass die Rechte ordentlich eingeholt worden sind. Außerdem gibt es im Abmahnfall einen solventen Ansprechpartner, bei dem der einzelne Nutzer Regress nehmen kann.“
Weitere Abmahnungen wahrscheinlich
Abmahnungen aufgrund des Postens eines Links mit Vorschaubild gab es bereits in der Vergangenheit. Nun ist zum ersten Mal ein Nutzer abgemahnt worden, weil er ein Bild über den Facebook-„Share“-Button geteilt hat. Dabei können Nutzer aktiv nichts gegen das Vorschaubild tun. „Es wird mit Sicherheit nicht bei dieser einen Abmahnung bleiben“, glaubt Solmecke.
„Eine wegweisende Gerichtsentscheidung ist unabdingbar. Bis dahin besteht nun eine erhöhte Abmahngefahr für die Nutzer und eine noch größere Gefahr für die Blogbetreiber, die womöglich bald zahlreichen Regressansprüchen ausgesetzt sein werden.“ (gs)
*Zunächst kursierte in vielen Medien aufgrund einer Pressemitteilung Solmeckes eine Summe von 1800 Euro.
