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Ob Verlust oder Diebstahl Was zu tun ist, wenn Wertsachen unterwegs verloren gehen

Portemonnaie, Ausweis, Schlüssel & Co.: Der Ärger ist groß, wenn unterwegs Dinge abhandenkommen - sei es durch einen Diebstahl oder die eigene Schusseligkeit. Wie Sie dann am besten vorgehen.

Von Sabine Meuter, dpa 16.08.2023, 17:54
Geldbörse aus Versehen im Park liegen lassen? Dann sollten Sie schleunigst aktiv werden und notwendige Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Geldbörse aus Versehen im Park liegen lassen? Dann sollten Sie schleunigst aktiv werden und notwendige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Bernd Diekjobst/dpa-tmn

Berlin/Kehl - In einem Moment der Unachtsamkeit passiert es: Das Handy oder Portemonnaie bleibt im Café liegen. Oder haben etwa Diebe zugegriffen? Wer eine solche oder ähnliche Situation erlebt, gerät erst einmal in helle Aufregung. Das ist kontraproduktiv. Denn je schneller Betroffene handeln, desto besser können sie womöglich finanzielle Schäden verhindern. Was in verschiedenen Verlustfällen zu tun ist:

1. Wenn das Handy weg ist

Wer sein Smartphone vermisst, kann es oft über andere Handys oder Computer orten. „Dafür muss allerdings in den Geräteeinstellungen des Smartphones die Standortsuche aktiviert sein“, erklärt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl. Ist es nicht möglich, das verlorene Handy zu orten oder hat es ein Dieb mitgenommen, sollten Sie schnell die SIM-Karte sperren lassen. Das funktioniert entweder über die allgemeine Sperrnummer 116 116 oder direkt beim Mobilfunkanbieter. Erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.

Wichtig ist, dass Sie sich generell alle Daten zu Ihrem Smartphone zu Hause etwa auf einem Zettel vermerken. Konkret sind das die Mobilfunknummer, die genaue Modellbezeichnung, die SIM-Kartennummer sowie die IMEI Nummer (International Mobile Station Equipment Identity). Die IMEI ist eine 15-stellige Nummer. Um sie abzurufen, wählen Sie auf der Telefontastatur *#06#.

„Sichern Sie Ihr Handy immer durch einen PIN und archivieren Sie Ihre Fotos auf einem externen Speichermedium“, empfiehlt der Berliner Rechtsanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Marko Huth. So können Sie Ihre Daten im Notfall ohne Verluste vom gestohlenen Handy löschen.

2. Wenn das komplette Portemonnaie verschüttgeht

Oft stecken in einem Portemonnaie nicht nur Geldscheine und Münzen, sondern auch Bankkarten und Ausweisdokumente. Lassen Sie über die Sperrnummer 116 116 (aus dem Ausland entweder über die Nummer 0049-116-116 oder über 0049-30-40504050) Ihre Bank- und Kreditkarten sperren.

„Informieren Sie außerdem die Polizei über den Verlust“, rät Huth. Setzen Sie zusätzlich die Bank oder das Kreditinstitut von dem Verlust oder Diebstahl in Kenntnis. Nehmen Sie Kontakt mit dem örtlichen Fundbüro auf - mit etwas Glück landet dort Ihr Portemonnaie.

Befand sich in der Geldbörse etwa auch der Personalausweis, dann sollte man dessen Online-Funktion sperren lassen - und zwar ebenfalls über die Sperrnummer 116 116. „Der Verlust des Personalausweises ist auch der Polizei vor Ort sowie dem Bürgeramt zu Hause umgehend zu melden“, sagt Wojtal.

Zudem sollten Sie Unternehmen, Vereine oder Clubs, von denen Sie eine Mitgliedskarte besitzen, über deren Verlust informieren. „Gerade, wenn man im Urlaub ist, bietet es sich an, im Vorfeld sämtliche wichtige Telefonnummern für den Fall der Fälle auf einen Zettel zu schreiben und mit sich zu führen, aber natürlich nicht im Portemonnaie“, so Wojtal.

3. Wenn ein Ausweisdokument im Ausland abhandenkommt

Betroffene müssen, nachdem sie die Online-Funktion des Ausweises haben sperren lassen, zur Polizeiwache vor Ort gehen. Mit einer Kopie der Anzeige kontaktieren sie dann eine deutsche Auslandsvertretung - Botschaft oder Konsulat - im jeweiligen Land. Dort gibt es dann ein Ersatzdokument für die Ausreise. Zu Hause sind dann beim zuständigen Bürgeramt neue Ausweise zu beantragen.

Die Antragstellung für ein Ersatzdokument bei der Botschaft oder beim Konsulat lässt sich vereinfachen, wenn man rechtzeitig Vorsorge trifft. Das geht so: Einen Scan von den Ausweisen anfertigen und sich selbst mailen. „Diesen Scan dann etwa via Smartphone in der Auslandsvertretung zeigen, so sind alle wichtigen Infos auf einen Blick ersichtlich“, sagt Wojtal.

4. Wenn der Führerschein verloren geht

Wer seinen Führerschein verloren hat, sollte das bei der Polizei melden, eine „Erklärung über den Verlust des Führerscheins“ abgeben und danach beim zuständigen Bürgeramt eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Nötig sind ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Foto. Es entstehen Kosten für den vorläufigen Führerschein und den Ersatzführerschein. Wichtig: „Ohne Führerschein dürfen Sie keinesfalls Auto fahren“, sagt Rechtsanwalt Huth.

5. Wenn der Haustür- oder Autoschlüssel weg ist

Wenn der Haustürschlüssel weg ist, gilt es, die Gebäude- und die private Haftpflichtversicherung, falls vorhanden, zu informieren. Eine private Haftpflichtversicherung kommt etwa für den Einbau einer neuen Schließanlage auf, sofern das Abhandenkommen fremder Schlüssel explizit mitversichert ist. Klingt komisch ist aber so.

„Bin ich Mieter, ist der Schlüssel zu meiner Wohnung fremd für mich, da er dem Vermieter gehört“, so Wojtal. Verliert man den Schlüssel zur eigenen Immobilie, zahlt die private Haftpflichtversicherung oftmals nicht. Gegebenenfalls übernimmt das dann eine Hausratversicherung.

Geht der private Haustürschlüssel gemeinsam mit dem Personalausweis oder anderen Dokumenten verloren und sind dadurch Rückschlüsse auf die Anschrift der Mietwohnung möglich, müssen Sie Verlust oder Diebstahl auch der Polizei anzeigen. Auch der Vermieter ist zu informieren.

Diejenigen, die den Autoschlüssel verlieren, melden dies am besten der Polizei, der Kasko-Versicherung und dem Händler oder Hersteller - und zwar auch dann, wenn noch ein weiterer Schlüssel vorhanden ist. Hierüber bekommen Sie Hilfe bei der Beschaffung eines Ersatzes; das geht auch über einen eventuell vorhandenen Auto-Schutzbrief.

6. Wenn die Krankenversicherungskarte abhandenkommt

Informieren Sie umgehend Ihre Krankenkasse und beantragen Sie dort eine neue Karte. Das geht online, persönlich oder telefonisch. Dazu sollte man seine Versichertennummer griffbereit haben. „Wer dringend zum Arzt muss, kann die Karte innerhalb von etwa zehn Tagen nachreichen und wird auch ohne Karte behandelt“, erklärt Huth.

Sollte die neue Karte nicht rechtzeitig eintreffen, bekommt der Patient oder die Patientin die Kosten in Rechnung gestellt. Legt er oder sie anschließend die neue Karte vor, erhält er oder sie die Summe wieder zurück. Mit einer gestohlenen Krankenversicherungskarte kann ein Dieb übrigens nicht viel anfangen. Schließlich ist sie durch das Foto personalisiert.