Während der Arbeitszeit Während der Arbeitszeit: Private Mails im Büro schreiben - ist das erlaubt?

Eine private E-Mail ist am Arbeitsplatz schnell getippt und abgeschickt. In den meisten Fällen dürfen Mitarbeiter sogar ihren Firmenaccount dafür nutzen. Doch wenn privates Mailen und Surfen zu sehr ausufert, kann das den Job kosten.
Mitarbeiter sollten es sich zweimal überlegen, ob sie am Arbeitsplatz privat im Netz surfen. „Das kann richtig Ärger geben bis hin zur fristlosen Kündigung“, sagt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.
Denn wer während der Arbeitszeit Privates erledigt, begeht einen Arbeitszeitbetrug. Der Arbeitgeber bezahle Mitarbeiter dafür, dass sie seine Angelegenheiten erledigen und nicht die eigenen. Um auf der sicheren Seite zu sein, klären sie deshalb besser vor der privaten Nutzung am Arbeitsplatz, ob kurze private E-Mails in Ordnung sind.
Das Bundesarbeitsgericht verhandelt derzeit über die Kündigung eines Angestellten. Er musste gehen, weil bei seinem Arbeitgeber zuhauf Raubkopien von elektronischen Büchern, Musik und Filmen gezogen wurden.
„Wenn man am Arbeitsplatz private Mails schreibt, verbraucht dies teilweise nicht unerheblich die Arbeitszeit“, erklärt Rechtsanwalt Michael Borth auf anwalt.de. Das Bundesarbeitsgericht habe schon mehrfach festgestellt, dass dadurch die arbeitsvertragliche Pflicht verletzt wird. Bei schweren Verstößen droht sogar eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
So erging es auch einem 54-jährigen Bauamtsmitarbeiter aus Niedersachsen: Der Mann hatte sich sieben Wochen lang jeweils über Stunden am Arbeitsplatz mit privaten E-Mails befasst. Daraufhin wurde ihm gekündigt – zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Hannover (Az.: 12 SA 875/09). Jedem Beschäftigten müsse klar sein, dass er mit exzessivem Surfen und Mailen während der Arbeitszeit seine Vertragspflichten erheblich verletzte, so die Richter.
Fest steht: Lässt ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit seine Aufgaben liegen, um private E-Mails zu schicken oder zu surfen, kann der Chef auch kündigen, obwohl er die private Internetnutzung ausdrücklich gestattet hat oder duldet. Denn eine solche grundsätzliche Erlaubnis bedeutet nicht, dass auch die Nutzung während der regulären Arbeitszeit erlaubt ist. Nur das private Mailen und Surfen in Pausen oder vor bzw. nach der Arbeitszeit ist hierdurch gedeckt.
Wie sieht es aber mit dem Datenschutz aus?
Dürfen Mitarbeiter ihren Account auch für private E-Mails nutzen, ist es dem Arbeitgeber verboten, auf das Mail-Postfach zuzugreifen. Alles andere wäre ein unerlaubter Eingriff in die Intimsphäre des Beschäftigten.
Laut Gesetz darf der Arbeitgeber den dienstlichen Account nur checken, wenn es dem Mitarbeiter verboten ist, das Postfach auch für private E-Mails zu nutzen. Das kann er etwa in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben haben. Ist das der Fall, darf der Chef jederzeit und ohne Erlaubnis des Arbeitnehmers auf den E-Mail-Schriftverkehr des Angestellten zugreifen.
Vertrauliche E-Mails verschicken Angestellte daher am besten nie über ihren dienstlichen Account. Es sei rein technisch immer möglich, dass der Chef mitliest, warnt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln - auch wenn das rechtlich unzulässig ist. Hat ein Beschäftigter das Gefühl, der Vorgesetzte macht es trotzdem, sollte er den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens einschalten.
Und was passiert, wenn ein Mitarbeiter erkrankt oder länger im Urlaub ist?
Damit die Geschäftspost nicht wochenlang unbeantwortet bleibt, erhält häufig eine (Urlaubs-)Vertretung Zugriff auf die E-Mails. Diese Praxis halten aber viele Arbeitsjuristen für rechtlich zweifelhaft – vor allem, wenn die Privatnutzung des Postfachs erlaubt ist. (dpa)