Vorsicht im Internet Vorsicht im Internet: Versteckte Kosten bei Online-Partnerbörsen

Partnerbörsen und Flirtportale im Internet locken oft mit einer kostenlosen Anmeldung oder günstigen Testphasen. Verbraucher sollten bei solchen Angeboten aber genau hinsehen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Denn oft wird die Nutzung schneller kostenpflichtig, als man denkt.
Bei manchen Portalen zahlen Nutzer zum Beispiel nichts für die Anmeldung - eingegangene Nachrichten können sie aber nur gegen Geld lesen. Bei anderen Seiten wird aus der kostenlosen Testphase ein teurer Vertrag, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündigt.
Auch mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrecht kann es Probleme geben: Einige Flirtbörsen verlangen zum Beispiel einen Teil der Gebühren als Wertersatz, wenn der Kunde seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen zurückzieht. Und manche Anbieter verweigern den Widerruf sogar ganz, wenn der Kunde über ihr Portal schon Nachrichten verschickt hat. Erlaubt ist das allerdings nicht, erklären die Experten. Verbraucher sollten sich daher nicht von dem Hinweis verunsichern lassen, dass ihr Widerrufsrecht angeblich erloschen sei.
Nach Ablauf der 14 Tage lässt sich die Mitgliedschaft nur nach Ablauf der Vertragslaufzeit auflösen. Ob bei Partnervermittlungen auch eine fristlose Kündigung aus einem sogenannten wichtigen Grund möglich ist, ist den Angaben nach rechtlich umstritten. Ein wichtiger Grund wäre in diesem Fall zum Beispiel eine schwere Krankheit.
Anders als bei Internet-Kontaktbörsen liefern Partnervermittlungen ihren Kunden von sich aus passende Kontaktvorschläge. Das ist in der Regel aber mit Kosten verbunden. Die Angebote lohnen sich daher nur für Nutzer, die tatsächlich ernsthaft auf der Suche nach einer Beziehung sind, raten die Verbraucherschützer. Mit persönlichen Daten sollte man aber auch in solchen Fällen sparsam umgehen und nur das über sich preisgeben, was für die Partnersuche wirklich gebraucht wird. (dpa/tmn)