Essenziell nur Schutz vor Ruin Versicherungspolicen: Diese 10 sind verzichtbar
Alte Zöpfe abschneiden, sich von Überflüssigem trennen: Für so etwas ist der Jahreswechsel ideal. Warum nicht auch mal den eigenen Versicherungsschutz unter die Lupe nehmen? Womöglich lauern hier Potenziale.
Hamburg/Bremen - Gut versichert wollen vermutlich die meisten sein. Viele Policen am Markt sind jedoch überflüssig, finden Experten. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, welche zehn gängigen Versicherungen Sie zwar viel Geld kosten, sich aber unter dem Strich nicht rechnen.
1. Kapitallebensversicherung/private Rentenversicherung
Sämtliche kapitalbildenden Versicherungen sind weder zur Altersvorsorge noch zur Vermögensbildung geeignet. Das liegt nicht nur an den - selbst nach zuletzt geringem Anstieg - noch immer niedrigen Garantiezinsen, durch die wenig Rendite zu erwarten ist. Sondern auch an den intransparenten und überteuerten Kostenstrukturen.
Sie führen dazu, dass letztendlich „die versicherten garantierten Leistungen geringer sind als das, was an Prämien eingezahlt wurde“, sagt Julia Alice Böhne von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten in Hamburg.
2. Riester- und Rürup-Rentenversicherung
„Hier darf man nicht nur auf die Höhe der Förderung oder Steuervorteile schauen, sondern sollte die Rahmenbedingungen betrachten“, sagt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Die gesetzlichen Regeln sind komplex.
Zudem haben geringe Garantiezinsen in Verbindung mit vielfach hohen Kosten zu geringen Erträgen geführt. Während Sparer der „ersten Riester-Generation“ von besseren Vertragsbedingungen profitiert haben, muss inzwischen „die Förderquote schon sehr hoch sein, damit sich Riestern lohnt“, sagt Stecher.
Eine Rürup-Rente ist laut Stecher „ein sehr teures und extrem unflexibles“ Altersvorsorgeprodukt. Sie tauge in aller Regel nicht als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Rürup-Verträge passen sich nicht veränderten Einkommens- oder Lebenssituationen an. Zudem ist bei diesen Produkten - anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung - generell keine Hinterbliebenenabsicherung vorgesehen.
Diese geförderte Altersvorsorge dient laut Stecher lediglich und ausschließlich als Rentenabsicherung für den Versicherten. Eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene kann oftmals zusätzlich mit abgeschlossen werden - das verringert dann aber die lebenslange Rente.
3. Sterbegeldversicherung
Mit einer Sterbegeldversicherung lassen sich die eigenen Beerdigungskosten absichern. „Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich auch nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens“, erläutert Stecher. Je älter, desto höher ist das Sterblichkeitsrisiko - und damit der Beitrag.
Gerade bei Älteren sind schnell mehr Beiträge geflossen, als die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten. Ein Tipp von Böhne: „Wer Angehörige für den eigenen Todesfall entlasten möchte, sollte das lieber mithilfe einer rechtzeitigen Geldanlage tun.“
4. Ausbildungsversicherung
Eine Ausbildungsversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung - mit all ihren Nachteilen. „Eine Kündigung ist nur mit hohen Verlusten möglich“, so Stecher. Hohe Abschlussgebühren reduzieren die Rendite oder den Auszahlungsbetrag. Besser als eine Ausbildungsversicherung: „Das Geld selbst anlegen - beispielsweise in einen ETF-Sparplan“, sagt Böhne.
5. Brillenversicherung
Von einem angemessenen Prämien-Leistungs-Verhältnis kann hier keine Rede sein. Brillenversicherungen etwa ersetzen nicht jeglichen Kostenaufwand. Eine neue Brille gibt es beispielsweise nur, wenn die aktuelle mindestens zwei Jahre alt ist oder eine Sehstärkenänderung in bestimmter Höhe vorliegt. Besser als eine Brillenversicherung: „Monatlich sparen, um dann im Fall der Fälle Kapital für eine neue Brille zu haben“, empfiehlt Stecher.
6. Ticketversicherung
Eine Ticketversicherung für Karten zu Konzerten und Sportveranstaltungen greift nur bei Vorfällen wie schweren Unfallverletzungen, unerwartet schweren Erkrankungen oder erheblichen Schäden am Eigentum, etwa durch Brand. Mögliche Anreise- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung werden in gar keinem Fall übernommen. Die Police ist also überflüssig.
Wer teure Karten für ein Konzert gekauft hat und nicht hingehen kann, wird Abnehmer finden - entweder über Verkaufsplattformen im Internet oder im Freundes- und Bekanntenkreis.
7. Reisegepäckversicherung
Auf eine Leistung im Versicherungsfall dürfen nur die hoffen, die ihr Gepäck auf der Reise stets in der Hand behalten oder zwischen die Beine geklemmt haben. Denn: „Die meisten Versicherer zahlen bei grob fahrlässigem Verhalten im Umgang mit dem Reisegepäck nur anteilig oder eben gar nicht“, sagt Böhne. Zudem sind Wertsachen nur unzureichend mitversichert. Die Police bietet daher keinen verlässlichen Schutz.
Wichtig zu wissen: „Gegen bestimmte Gefahren und in bestimmten Grenzen ist das Gepäck ohnehin in der Hausratversicherung abgesichert“, so Böhne.
8. Handyversicherung
Solche Policen sind in der Regel nicht nur teuer, sondern sie greifen auch in vielen Fällen nicht. „Vor allem bei einfachen Geräteversicherungen ist oftmals kein Schaden durch Diebstahl abgedeckt oder muss mit noch höheren Versicherungsbeiträgen bezahlt werden“, sagt Stecher.
Einige Geräteversicherungen beinhalten hohe Selbstbeteiligungen, etwa 100 Euro. Oft wird nur der Zeitwert des Handys entschädigt. Keinerlei Entschädigung gibt es, falls das Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. Ein defektes Smartphone treibt niemanden in den finanziellen Ruin - schon allein das stellt die Sinnhaftigkeit einer Handyversicherung infrage.
9. Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung soll Darlehensnehmer und deren Angehörige oder Geschäftspartnerinnen gegen die Folgen von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Tod absichern und die noch offene Restschuld begleichen. Aber: Die Tarife sehen umfangreiche Ausschlussklauseln und Wartezeiten vor. „Häufig ist daher fraglich, ob die Versicherung bei den vereinbarten Ereignissen überhaupt leistet“, sagt Böhne.
Zudem zahlt sie unter anderem nur bei nicht bekannten Erkrankungen, nur für begrenzte Zeiträume, bis zu einer erreichten Obergrenze oder bei Arbeitslosigkeit nur nach unbefristeten Arbeitsverträgen. Und noch dazu sind die Beträge im Verhältnis zur versicherten Leistung viel zu hoch.
10. Krankenhaustagegeldversicherung
Eine solche Police soll die Kosten für die gesetzliche Zuzahlung, das tägliche Obst, den Besuch der Angehörigen im Krankenhaus oder das Fernsehgerät auf dem Zimmer tragen. Aber: „Die Versicherung deckt kein Risiko ab, das den Lebensstandard gefährdet“, sagt Böhne. Insofern kann man auf die Police getrost verzichten.