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Urteil zu Eventim Urteil zu Eventim: Gericht macht Schluss mit teuren Servicegebühren bei Online-Tickets

22.06.2017, 10:37
Konzert-Tickets am PC ausdrucken – das machen viele. Doch bisher fielen dafür meist Gebühren an.
Konzert-Tickets am PC ausdrucken – das machen viele. Doch bisher fielen dafür meist Gebühren an. dpa (Symbolfoto)

Bremen - Kunden müssen eine Servicegebühr beim Kauf von Tickets zum Selbstausdrucken nicht hinnehmen. Denn nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist es unzulässig, dafür eine Gebühr zu verlangen.

Dem Unternehmen entstünden keine eigenen Aufwendungen, deren Ersatz verlangt werden könne. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien daher unwirksam (Az.: 5 U 16/16).

2,50 sowie 29,90 Euro

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Bedingungen des Ticketverkäufers Eventim geklagt. Dieser hatte pauschal eine Gebühr von 2,50 für selbst ausgedruckte Tickets sowie 29,90 für einen sogenannten Premiumversand verlangt.

Auch die zweite Gebühr sei unzulässig, weil die verwendete Klausel intransparent sei. Die Bearbeitungsgebühren für den Premiumversand sollten schon im Normalpreis des Tickets enthalten sein.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Eventim-Kunden ihre Belege aufbewahren: „Für Kunden steigt dadurch die Chance, Servicegebühren erfolgreich zurückfordern zu können, sollte das Urteil rechtskräftig werden.“Das sei aber erst dann der Fall, wenn Eventim in der letzten Instanz verliere.  

Eventim legt Rechtsmittel gegen das Urteil ein

Eventim erklärte, gegen die Entscheidung vorzugehen. „Wir haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und gehen davon aus, dass es vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand haben wird“, erklärte ein Unternehmenssprecher.

Eine Revision zum BGH hatte das Gericht zugelassen. (dpa)