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Urlauber aufgepasst Urlauber aufgepasst: Im Ausland drohen Rasern und Falschparkern hohe Bußgelder

04.07.2016, 16:39
Ein böses Erwachen droht, wenn man erst vor Ort bemerkt, wie hart manche Verstöße im Ausland bestraft werden.
Ein böses Erwachen droht, wenn man erst vor Ort bemerkt, wie hart manche Verstöße im Ausland bestraft werden. Auto-Reporter

Wer im Urlaub mit dem Pkw unterwegs ist, muss sich im Ausland an so manche fremde Verkehrsregel anpassen. Bußgelder fallen häufig in anderen Ländern nicht nur deutlich höher aus als in Deutschland. Kommen sie aus dem EU-Ausland, können sie hier meist auch vollstreckt werden!

Skandinavische Länder sind besonders streng

Im Ausland drohen oft schon bei geringen Überschreitungen hohe Bußgelder. Besonders streng sind die Strafen für Verkehrsverstöße in den skandinavischen Ländern. Vor allem in Norwegen tun die Bußgelder richtig weh. Wer 20 km/h zu schnell fährt, ist mindestens 420 Euro los. Eine rote Ampel zu überfahren oder unerlaubt zu überholen kostet 670 Euro.

Alkohol am Steuer wird im Ausland teuer

Wenig Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer: In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt bis zu einem Monatsgehalt fällig. Bei mehr als 0,8 Promille drohen in Frankreich Gefängnis und ein Bußgeld von 4.500 Euro. Und In Italien kann bei 1,5 Promille sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden. 

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen für Pkws hat der ADAC für die wichtigsten Autoreiseländer ermittelt. Auf Autobahnen kommen Urlauber in der Regel mit 130 km/h voran, auf Schnellstraßen mit 100 km/h, auf Landstraße 80 km/h und innerorts gilt meist ein Tempolimit von 50 km/h.

Lesen Sie hier die Bußgelder für Tempo-, Alkohol- und Parkverstöße in europäischen Reiseländern:

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 150 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 100 Euro      

Parkverstoß: ab 55 Euro

Überholverbot: ab 165 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: bis 1 Netto-Monatsverdienst

Bußgeld 20 km/h: ab 135 Euro      

Parkverstoß: ab 70 Euro

Überholverbot: 270 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 15 Tagessätze

Bußgeld 20 km/h: ab 100 Euro      

Parkverstoß: 0-80 Euro

Überholverbot: ab 10 Tagessätzen

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 135 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 135 Euro      

Parkverstoß: ab 15 Euro

Überholverbot: ab 135 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 80 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 100 Euro      

Parkverstoß: ab 40 Euro

Überholverbot: ab 350 Euro

Promillegrenze: 0,8

Bußgeld Alkohol am Steuer: bis 6500 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 75 Euro      

Parkverstoß: ab 40 Euro

Überholverbot: ab 120 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 200 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 80 Euro      

Parkverstoß: ab 80 Euro

Überholverbot: 80 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 530 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 170 Euro      

Parkverstoß: ab 40 Euro

Überholverbot: ab 85 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 90 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 65 Euro    

Parkverstoß: ab 40 Euro

Überholverbot: ab 90 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 145 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 50 Euro      

Parkverstoß: ab 25 Euro

Überholverbot: 145 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 325 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 160 Euro      

Parkverstoß: ab 90 Euro

Überholverbot: 230 Euro

Promillegrenze: 0,2

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 600 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 420 Euro      

Parkverstoß: 90 Euro

Überholverbot: 600 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 300 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 30 Euro      

Parkverstoß: ab 20 Euro

Überholverbot: ab 70 Euro

Promillegrenze: 0,2

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 145 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 25 Euro      

Parkverstoß: ab 25 Euro

Überholverbot: ab 60 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 250 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 60 Euro      

Parkverstoß: ab 30 Euro

Überholverbot: ab 120 Euro

Promillegrenze: 0,2

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 40 Tagessätze

Bußgeld 20 km/h: ab 270 Euro      

Parkverstoß: ab 20 Euro

Überholverbot: ab 280 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 550 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 165 Euro   

Parkverstoß: ab 35 Euro

Überholverbot: ab 275 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 300 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 80 Euro      

Parkverstoß: ab 40 Euro

Überholverbot: ab 500 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 500 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 100 Euro      

Parkverstoß: bis 200 Euro

Überholverbot: ab 200 Euro

Promillegrenze: 0,5

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 215 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 50 Euro      

Parkverstoß: ab 25 Euro

Überholverbot: ab 70 Euro

Promillegrenze: 0,0

Bußgeld Alkohol am Steuer: ab 100 Euro

Bußgeld 20 km/h: ab 40 Euro      

Parkverstoß: ab 40 Euro

Überholverbot: ab 200 Euro

Promillegrenze: 0,0

Bußgeld Alkohol am Steuer: bis 970 Euro

Bußgeld 20 km/h: bis 100 Euro      

Parkverstoß: bis 165 Euro

Überholverbot: bis 330 Euro

...zu Verkehrsverstößen und Ländern, die hier nicht aufgeführt sind, finden Sie auf den Seiten des ADAC.

Besonderheiten in Großbritannien, Polen und Schweden

Großbritannien: Umrechnung von km/h zu mph

Große Ausnahme ist Großbritannien, da hier die Geschwindigkeit in Meilen gemessen wird und durch die Umrechnung für die anderen Europäer unorthodoxe Tempolimits herauskommen. So gilt zum Beispiel für Autobahnen maximal 112 km/h und im Ort 48 km/h.

Sonderregelungen gibt es in Polen

Auch Polen hat einige Sonderregelungen. Hier darf auf einspurigen Schnellstraßen höchstens mit 100 km/h, auf zweispurigen mit maximal 120 km/h gefahren werden. Innerorts gilt prinzipiell wie in den meisten europäischen Ländern ein Limit von 50 km/h – außer nachts von 23 bis 5 Uhr: Dann dürfen die Autofahrer mit 60 km/h unterwegs sein.

Auf Schilder achten in Schweden

Weitere Ausnahme ist Schweden: Dort gibt es kein einheitliches Tempolimit – der ständige Blick auf die stationären Geschwindigkeitsbegrenzungen ist folglich besonders wichtig, um unliebsame und teure „Urlaubsmitbringsel“ in Form von Strafzetteln zu vermeiden. Auf Autobahnen sind aber maximal 110 km/h erlaubt.

Unfall im Ausland? Wir sagen Ihnen, wie Sie vorbereitet sind und was zu tun ist:

Verkehrssünder können mit Bußgeldrabatten sparen

Bei Verkehrsverstößen kennen deutsche Beamte kein Pardon. Anders sieht es in einigen EU-Ländern aus, berichtet die ARAG Versicherung. Wer schnell zahlt, kann in den Genuss eines Rabatts kommen und so je nach Land bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen. So gibt es zum Beispiel in unserem Nachbarland Belgien bis zu 10 Prozent Rabatt, wenn Sie einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts annehmen.

In Frankreich werden Ihnen je nach Verstoß bis zu 45 Euro vom Bußgeld erlassen. Voraussetzung: Sie zahlen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob Sie den Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt oder erst später zugestellt bekommen haben.

Auch in Italien kann sich ein zeitnahes Bezahlen lohnen: Hier wird in der Regel bei erstmaligem Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon können Sie seit dem Jahr 2013 nochmals 30 Prozent abziehen, wenn Sie innerhalb von fünf Tagen zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nicht bei schwerwiegenden Delikten, die ein Fahrverbot oder eine Kfz-Beschlagnahme nach sich ziehen.

In Spanien, Großbritannien und Griechenland schließlich sind sogar bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn Sie innerhalb der jeweils vom Gesetz vorgesehenen Frist zahlen. Doch egal, ob Bußgeldrabatt oder nicht: Sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten, ist immer noch die preiswerteste Lösung!

Bußgelder sind europaweit vollstreckbar – Verjährungsfrist unterschiedlich

Wer nach der Rückkehr aus dem Urlaub ein ausländisches „Knöllchen“ in seinem Briefkasten vorfindet, sollte dieses nicht einfach wegwerfen. Laut ARAG-Experten können Bußgelder nämlich EU-weit unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckt werden. Möglich ist dies, seit Deutschland zum 28. Oktober 2010 einen EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt hat. Inzwischen wenden 26 EU-Länder den Rahmenbeschluss an.

In Italien ist das entsprechende Gesetz im März 2016 in Kraft getreten. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Im europäischen Ausland sind Bußgelder allerdings oft wesentlich höher als in Deutschland, weshalb dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein kann. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet.

Lautete der Bußgeldbescheid also zum Beispiel auf 40 Euro, kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen. Nichts zu befürchten hat grundsätzlich derjenige, der nicht selbst am Steuer saß. Zwar gilt in vielen europäischen Staaten das Prinzip der Halterhaftung, in Deutschland kann jedoch grundsätzlich nur der Fahrer belangt werden. Eine Ausnahme gilt aber beispielsweise für Parkverstöße: Hier nimmt auch das deutsche Recht den Halter in die Verantwortung.

Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen können also ignoriert werden. Das BfJ leitet die Vollstreckung nur dann ein, wenn der Bescheid aus dem Ausland eine deutsche Übersetzung enthält, die zumindest den wesentlichen Inhalt wiedergibt. Ferner scheidet eine Vollstreckung aus, wenn der Betroffene in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Wann verjähren Verkehrsverstöße?

Urlauber sollten sich auch darüber klar sein, dass bei ausländischen Bußgeldverfahren die Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes gelten. Während in Deutschland Verkehrsverstöße bereits nach drei Monaten verjähren, sind die Verjährungsfristen in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich länger. Daher können theoretisch auch noch solche Verstöße geahndet und vollstreckt werden, die Monate oder sogar Jahre zurückliegen. (rk/gs)