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Wenn's mal schiefgeht Unfall mit Osterfeuer? Diese Versicherungen zahlen

Schön, aber auch nicht ganz ungefährlich: Osterfeuer. Wer nicht auf den Kosten sitzenbleiben möchte, falls mal etwas danebengeht, der sollte die eine oder andere Versicherung in petto haben.

Von dpa 17.04.2025, 12:25
Feuer mit Verantwortung: Wer ein Osterfeuer plant, muss Sicherheitsregeln einhalten.
Feuer mit Verantwortung: Wer ein Osterfeuer plant, muss Sicherheitsregeln einhalten. Sebastian Gollnow/dpa

Oberhausen - Zum Osterfest gehört für einige Menschen immer auch ein gemütliches Osterfeuer. Gerade nach der lange anhaltenden Trockenheit gilt es, hierbei besonders vorsichtig zu sein. 

Wer eine größere Brandstätte - wenn auch nur privat - plant, sollte das sicherheitshalber beim zuständigen Ordnungsamt anmelden, rät Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Ansonsten kann es passieren, dass Veranstalterinnen und Veranstalter für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes aufkommen müssen, falls besorgte Bürger die Rettungskräfte alarmieren.

„Neben einer guten Absperrung zum Schutz der Zuschauer und dem Freihalten von Wegen für die Gefahrenabwehr sind dann auch noch Versicherungsfragen zu klären“, sagt Aulbach. Immerhin kann bei einem Osterfeuer immer mal etwas schiefgehen.

Verschiedene Policen für verschiedene Schäden

Wenn etwa Privatpersonen geschädigt werden - zum Beispiel durch Sengschäden an der Kleidung - ist deren eigene Hausratversicherung zuständig. Bei Feuern tritt diese Aulbach zufolge als Außenversicherung auf. Neuere Policen übernehmen Brandlöcher oft bis zu einem Schaden von 500 Euro, sofern der entsprechende Zusatz vereinbart ist. 

Werden das eigene Haus oder fest eingebaute Markisen in Mitleidenschaft gezogen, ersetzt die Gebäudeversicherung den Schaden in Höhe der Reparatur oder des Neuwerts.

„Auch die eigene private Unfallversicherung kann helfen, wenn man selbst verletzt wurde“, so Aulbach. Wer infolge eines Brandunfalls körperliche Schäden erleidet, kann auf deren Schutz bauen - allerdings nur dann, wenn beim Unfall kein Alkohol im Spiel war.

Schäden umgehend melden

Ansonsten kann die Privathaftpflichtversicherung wichtig werden, falls das Feuer Schäden an fremdem Eigentum - etwa auch an Wiesen, Feldern oder Wäldern - verursacht. Wurde das Feuer beispielsweise von einem Verein organisiert, braucht es dafür eine entsprechende Betriebs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung, die das Entfachen von Osterfeuern abdeckt.

Wichtig: Eingetretene Schäden sollten umgehend der jeweiligen Versicherung gemeldet werden. Ansonsten kann es passieren, dass diese die Leistung verweigert oder kürzt.