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Steuererklärung 2017 Steuererklärung 2017: Abgabedaten im Überblick

18.05.2018, 09:42
Tipps zur Einkomensteuererklärung 2017. (Symbolbild)
Tipps zur Einkomensteuererklärung 2017. (Symbolbild) imago stock&people

Berlin - In den meisten Bundesländern müssen die verpflichtenden Einkommensteuererklärungen bis 31. Mai 2018 abgegeben werden. Es gibt aber inzwischen mehrere Ausnahmen, erläutert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine:

 

Grundsatzentscheidung: Es gibt zwei Klassen von Steuersoftware. Preiswerte und schlichte Lösungen kosten ab zehn Euro und sind teils auch im Supermarkt zu haben. Sie helfen bei einfachen Steuerfällen. Auch das kostenlose Elster-Formular der Finanzämter ist für diese Fälle geeignet - hier gibt es allerdings keine Steuerspartipps. Wer hohe Werbungskosten etwa für Fahrten oder doppelte Haushaltsführung hat, ist mit den umfangreichen und teureren Programmen besser bedient - genauso Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und ungeübte Anwender. Wer sich einmal für ein Programm entscheidet, sollte dabei bleiben. Das spart Zeit fürs Einarbeiten und erleichtert die Übernahme von Daten aus dem Vorjahr.

Instalation: Die Installation läuft bei den meisten Programmen problemlos. Das Nachsehen haben manchmal Nutzer von Apple-Computern oder Rechnern mit Linux, weil es einige Programme nur für Windows gibt. Eine Alternative sind reine Internetprogramme - diese haben manchmal aber nur wenige Detailfragen. Aufpassen sollten Anwender, dass ihnen bei der Installation keine kostenpflichtigen Update-Abonnements angeboten werden. Bei allen Programmen ist direkt nach der Installation eine Aktualisierung Pflicht, weil bei der Programmierung die neuesten Steueränderungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Hersteller verbessern die Programme zudem laufend und merzen dabei Fehler aus. Diese Updates sollte die Software auf jeden Fall kostenlos anbieten.

Erste Schritte: Am Anfang steht bei allen Programmen die Eingabe der persönlichen Daten wie Name, Adresse, Zahl der Kinder, Steuernummer und zuständiges Finanzamt. Danach wählt das Programm die benötigten Formulare aus.

Menüführung: Die meisten Programme bieten verschiedene Wege zur Eingabe der Daten an. Versierte Benutzer können die einfache Formulareingabe wählen, für Einsteiger bietet sich der Interviewmodus an - hier fragt das Programm Schritt für Schritt die nötigen Daten ab. Bei den meisten Programmen tauchen jeweils Steuerspartipps und Erklärungen auf dem Bildschirm auf, auch gibt es teils Verknüpfungen zu Nachschlagewerken oder erklärende Videos. Die Qualität der Tipps unterscheidet meist die preiswerten von den teureren Programmen.

Ab zum Finanzamt: Viele Programme überprüfen die Eingaben der Nutzer direkt bei der Eingabe oder vor dem Abschluss auf Plausibilität. Elster macht das etwas grober, die Kaufsoftware genauer. So lassen sich vor allem Tippfehler und Zahlendreher vermeiden. Zudem informieren die Programme über den Stand der Steuererstattung oder -nachzahlung. Mit den meisten Programmen können Verbraucher ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt übermitteln.

Auch Nebeneinkünfte müssen in Steuererklärung angegeben werden

Auch Nebeneinkünfte sind steuerpflichtig. Wer in einem Jahr mehr als 410 Euro neben seinem Haupteinkommen eingenommen hat, muss das dem Finanzamt in der Steuereklärung mitteilen. Wer das versehentlich vergessen hat, sollte die Einnahmen nacherklären, rät Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein (BVL) in Berlin. Denn Fehler müssen unverzüglich angezeigt werden.

„Die Berichtigung gegenüber den Finanzamt kann formlos erfolgen“, erklärt Nöll. Das heißt: Steuerzahler erklären in einem Schreiben, dass versehentlich Ausgaben vergessen wurden und weisen diese gegebenenfalls nach. „Die Steuer für das betreffende Jahr wird dann neu festgesetzt.“ Gegebenenfalls müssen Steuerzahler damit rechnen, rückwirkend auch Zinsen an das Finanzamt zu zahlen. Unter Umständen drohen auch Bußgelder.

Kosten für Smartphone und Computer lassen sich steuerlich absetzen

Berufstätige können Ausgaben für beruflich genutzte IT-Geräte und Software steuerlich geltend machen. Das gilt auch, wenn sie die Geräte privat angeschafft haben, erklärt der IT-Verband Bitkom. Wie hoch der Werbungskostenabzug für Tablet, Smartphone oder Software ausfällt, hängt davon ab, wie hoch der berufliche Anteil der Nutzung ist.

Werden die Geräte so gut wie ausschließlich - das heißt zu mehr als 90 Prozent - beruflich genutzt, können die Kosten dafür in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Bei geringerer beruflicher Nutzung sind die Kosten entsprechend den beruflichen und privaten Nutzungsanteilen aufzuteilen. Dafür ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Geräts aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, geht die Rechtsprechung von einer Aufteilung von 50 zu 50 Prozent aus.

Wichtig zu beachten: Sind die Anschaffungskosten höher als 410 Euro, werden sie nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Geräts verteilt. Das gilt zumindest noch für den Veranlagungszeitraum 2017. Wer im laufenden Jahr ein neues Gerät kauft, kann bis zu 800 Euro sofort von der Steuer absetzen.

Die gewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für PC, Notebook oder Tablet Computer sowie für Zubehör wie Drucker, Monitor und zugehörige Software drei Jahre. Für Handys und Smartphones beträgt die gewöhnliche Nutzungsdauer fünf Jahre und für Faxgeräte sechs Jahre.

Wenn ein Zubehörteil kaputt geht, können die Ersatzkosten sofort entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil des Geräts abgezogen werden. Außerdem sind die Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Toner, Tinte oder Druckerpapier jedes Jahr vollständig abzugsfähig. (dpa/afp)