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Rechtstipps Rechtstipps: Das müssen Haustier-Besitzer wissen

05.03.2015, 12:59
Mit dem Kauf eines Haustieres kommen Verpflichtungen auf die neuen Besitzer zu. Worauf muss man achten, wenn man sich einen Vierbeiner ins Haus holt?
Mit dem Kauf eines Haustieres kommen Verpflichtungen auf die neuen Besitzer zu. Worauf muss man achten, wenn man sich einen Vierbeiner ins Haus holt? Antonio Diaz, Fotolia Lizenz

Ob Vogel, Vierbeiner oder Vogelspinne: Haustiere sind in Deutschland sehr beliebt. In jedem dritten Haushalt leben Haustiere. Doch mit dem Kauf eines felligen, gefiederten oder geschuppten Mitbewohners schafft man sich auch viele Verpflichtungen an – nicht zuletzt rechtlicher Art. Dirk Winthuis, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz erklärt, was man beim Kauf und bei der Haltung von Haustieren in jedem Fall beachten sollte.

Worauf muss ich beim Kauf achten?

Vor Zoohandlungen werden oft nicht nur Kinderaugen groß. Die Anschaffung eines Tiers ist eine emotionale Sache. Gerade deshalb sollte man beim Kauf einiges beachten. „Wer sich ein Tier anschafft, sollte verantwortungsbewusst und mit einer gewissen rechtlichen Sorgfalt an die Sache herangehen. Zum Beispiel sollte der Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis.

Darin sollten der Kaufpreis oder die Schutzgebühr, der Käufer und Verkäufer und gegebenenfalls auch spezielle Merkmale des Tiers vermerkt sein. „Je nach Tierart und gerade bei hochpreisigen Haustieren empfiehlt es sich außerdem, die Faktoren schriftlich zu fixieren, die seinen besonderen Wert ausmachen, und sich gegebenenfalls weitere Dokumente wie Abstammungsurkunden geben zu lassen.“

Kann ich einfach so exotische Tiere halten?

Es muss ja nicht immer der klassische Stubentiger sein. Für diejenigen, die sich lieber eine Schlange oder eine Vogelspinne ins Haus holen, lohnt sich vor dem Kauf ein Blick ins Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung. Und auch, wenn der Exot bereits im hauseigenen Terrarium sitzt, kann ein Blick in die Gesetzestexte sinnvoll sein. „Da Tierschutzorganisationen konstant für bessere Haltungsbedingungen kämpfen, werden die Bestimmungen oft angepasst“, erklärt der Experte. „Gerade für Besitzer von exotischen Tieren ist es deshalb empfehlenswert, sich regelmäßig zur Haltung ihres Haustiers zu informieren – auch dem Tier zuliebe.“

Muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Hamster ja, Hund nein? Über die Frage, welche Haustiere man in einer Mietwohnung halten darf, kursieren viele Missverständnisse. Klar ist: „Kleintiere wie Nager oder Fische darf jeder in der Wohnung halten – auch ohne das Einverständnis des Vermieters“, erklärt Dirk Winthuis. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist die Sache schon komplizierter.

So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung eines Haustiers generell verbieten, unwirksam sind. Heißt konkret: Mieter dürfen grundsätzlich ein Haustier bei sich aufnehmen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. „Sind die Störungen, die das Tier verursacht, zu groß, kann der Vermieter die Haltung im Einzelfall immer noch untersagen“, betont der Anwalt.

In jedem Fall sollten Mieter eines tun: Rücksicht auf Nachbarn und Vermieter nehmen. „Abnutzung der Wohnung oder Lärm- und Geruchsbelästigungen sind bis zu einem gewissen Maße zu dulden. Doch dieses Maß ist leicht überschritten. Und dann liegt schnell eine Abmahnung oder gar die Kündigung im Briefkasten.“

Wer haftet, wenn das einen Unfall verursacht?

Einen Moment nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der sonst so guterzogene Hund hat einen Hasen und damit seinen ureigenen Jagdtrieb entdeckt und reißt sich los. Da nutzen auch die verzweifelten Kommandos von Herrchen oder Frauchen nichts. Passiert jetzt ein Unfall, ist das nicht nur gefährlich, sondern kann unter Umständen auch teuer werden: „Wenn durch Tiere wie insbesondere Hunde oder Katzen Schäden verursacht werden, muss der Halter haften“, erklärt der Rechtsexperte. „Deshalb ist jedem Besitzer eine Haftpflichtversicherung nahezulegen.

Und dabei sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt werden“, rät der Anwalt. Denn wenn der entlaufene Vierbeiner auf die Straße springt und sich bei der Vollbremsung eines Linienbusses gleich mehrere Menschen verletzen, ist nicht nur der Schreck groß. „In so einem Fall können die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schon mal leicht in die Hunderttausende gehen.“ Deshalb entsprechend vorsorgen – und vor allem gut auf die Vierbeiner Acht geben. (mer/mit Material von Roland Rechtsschutz)

Den Kauf eines Tieres sollte man unbedingt schriftlich festhalten.
Den Kauf eines Tieres sollte man unbedingt schriftlich festhalten.
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Grundsätzlich darf der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten. Ausnahmen sind aber möglich.
Grundsätzlich darf der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten. Ausnahmen sind aber möglich.
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Wenn Hunde Unfälle verursachen, haften die Halter für die Schäden. Daher empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung.
Wenn Hunde Unfälle verursachen, haften die Halter für die Schäden. Daher empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung.
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