Rechtsanwalt warnt Rechtsanwalt warnt: Bewertungs-App "Peeple" verstößt gegen das Gesetz

Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt, wieso die Nutzung der App „Peeple“ strafbar sein kann:
Worum geht's bei der peeple-App?
Im November soll die App „Peeple“ starten. Diese soll die Bewertung von Privatpersonen ermöglichen – ähnlich wie bei Yelp für Unternehmen. Die Nutzer können ihre Freunde, Nachbarn und Kollegen mit einem bis fünf Sternchen bewerten. Außerdem dürfen sie zusätzliche Angaben in den Bereichen Beruf, Persönliches und Romantisches machen.
So soll die App zum Beispiel dabei helfen, den richtigen Babysitter auszuwählen oder sich ein Bild über neue Bekanntschaften zu machen.
Bislang reagierten potentielle Nutzer aber eher verhalten bis negativ. Zu Recht, denn die App greift massiv in die Persönlichkeitsrechte der zu bewerteten Personen ein.
Wie funktioniert die App?
Jeder soll sich bei „Peeple“ über seinen Facebook-Account anmelden können. Um eine Bewertung abzugeben, müssen Nutzer die Handynummer der zu bewerteten Person angeben. So soll wohl sichergestellt werden, dass zwischen beiden irgendeine Art von persönlicher Beziehung besteht. Die betroffenen Personen können also ohne ihr Einverständnis bewertet werden. Sie erfahren von der Bewertung über eine SMS.
Viel ausrichten können sie danach jedoch nicht. Die Bewertung ist dann schon online und eine Möglichkeit der Veröffentlichung zu widersprechen gibt es auch nicht. In manchen Fällen – bei sehr negativen Äußerungen – wollen die App-Betreiber die Bewertungen zwei Tage lang zurückhalten, damit sich beide Seiten austauschen können und die Bewertung eventuell im Nachhinein noch geändert wird.
Warum ist „Peeple“ rechtlich bedenklich?
Die App verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht, denn personenbezogene Daten, also Name und Handynummer, werden ohne Einwilligung der Betroffenen an die App übertragen. Dies widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes, wonach der Betroffene ausdrücklicht in die Verarbeitung seiner Daten einwilligen muss.
Ein klarer Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Es gibt jedem Menschen das Recht, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, wo und ob seine persönlichen Daten verwendet werden.
Auch die Veröffentlichung von Details aus dem Privat- und Intimleben der Person kann die Persönlichkeitsrechte der Beurteilten verletzen. Sie haben gegen die Nutzer einen Anspruch auf Unterlassung. Vom dem Betreiber der App können sie ebenfalls verlangen, die Kommentare zu löschen. Sobald der Anbieter Kenntnis von illegalen Inhalten hat, muss er nach deutschem Recht reagieren.
Bei Beleidigung droht Strafe
Nutzer, die in ihrer Bewertung den Betroffenen beleidigen oder Schmähkritik üben, müssen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ihnen droht bei einer Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.