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  7. Pilzsaison: Bußgelder & Verbote – Was Pilzsammler wissen sollten

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Start der Pilzsaison Achtung, Bußgelder drohen: So viele Pilze darf man wirklich sammeln 

Die Pilzsaison lockt nicht nur leidenschaftliche Sammler in die Wälder, sondern auch jene, die mit der Ernte schnelles Geld machen wollen. Wie viel wirklich erlaubt ist, erfahren Sie hier. 

Von DUR Aktualisiert: 18.10.2024, 14:43
Wer deutlich zu viele Pilze erntet, muss im schlimmsten Falle sogar mit Bußgeldern rechnen.
Wer deutlich zu viele Pilze erntet, muss im schlimmsten Falle sogar mit Bußgeldern rechnen. Foto: dpa

Halle (Saale). - Es ist Pilzsaison: Steinpilze, Pfifferlinge und Rotkappen gedeihen in den Wäldern der Region. Aber die wertvollen Pilze locken auch gierige Sammler an. In Nordrhein-Westfalen attackierten vier Männer einen Förster, der sie beim illegalen Ernten von 24 Kilogramm Steinpilzen erwischte. Mit dem Auto fuhr die Bande dem Mann über den Fuß und verletzten ihn leicht. 

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Hohe Strafen für gewerbliche Pilzsammler

Mit der Ernte können Sammler viel Geld verdienen: Restaurants zahlen bis zu 50 Euro pro Kilo Steinpilze. Allerdings wissen nicht alle Waldbesucher, dass gewerbsmäßiges Pilzpflücken - also für den Verkauf - verboten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Ware am Marktstand oder an die Gastronomie verkauft.

Bußgelder bei Verstößen gegen Sammelregeln

Wer zu viel erntet und dabei ertappt wird, riskiert ein saftiges Bußgeld. In Sachsen steht beispielsweise eine Geldstrafe von bis 2.500 Euro im Bußgeldkatalog, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10.000 Euro. 

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Geschützte Arten, darunter heimische Rotkappen, Morcheln, Pfifferlinge und Steinpilze dürfen laut Bundesartenschutzgesetz nur in geringen Mengen zum eigenen Bedarf gepflückt werden. Dieser Eigenbedarf wird von den örtlichen Behörden unterschiedlich ausgelegt: In Sachsen-Anhalt wird vielerorts bis zu ein Kilo Pilze pro Sammler und Tag akzeptiert. Im Zweifel sollte man sich an das jeweilige Forstamt oder die Landschaftsbehörde des Kreises wenden.

Pilze sammeln im Wald: Gibt es eine Obergrenze?

Zwar kursiert immer wieder eine angeblich gesetzlich festgelegte Höchstmenge, fest steht aber: „Der Bundesgesetzgeber schreibt keine Sammelmengenbegrenzung vor“, sagt René K. Schumacher vom Mykologischen Verband Brandenburg (MVB). Die Artenvielfalt der Pilze sei in den meisten Fällen nur durch den Erhalt ihrer Lebensräume möglich.

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Für besonders geschützte Arten wie Trüffel und Grünlinge besteht keine Ausnahmeregelung - sie dürfen gar nicht gesammelt werden.

Naturschutzgebiete sind tabu

Auch sollte man die Eigentumsrechte von Waldbesitzern beachten: Im Privatwald darf nur mit Zustimmung des Besitzers gesammelt werden. „Hier gilt erst einmal: Verstand einschalten“, rät Rechtsanwalt Jens Ferner. Von eingezäunten oder sonstwie als fremdes Eigentum gekennzeichneten Grundstücken sollte man die Finger lassen.

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Den Wald darf man grundsätzlich immer frei betreten - sofern er nicht eingezäunt oder frisch gepflanzt ist. Tabu sind natürlich öffentliche Parks, Naturschutzgebiete und Nationalparks, auch Waldflächen, auf denen Holz geschlagen wird.

Genehmigung für Verkauf

Die gleichen Regeln gelten übrigens auch für das Sammeln von Beeren, Nüssen und Pflanzen. Erlaubt ist es laut Naturschutzbund (NABU), einen Wildblumenstrauß aus bekannten und häufig vorkommenden Arten zu pflücken. Den Strauß darf nicht zu groß sein, man sollte ihn in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen können.

Die Handstraußregelung gilt auch für Wildbeeren: Sie erlaubt das Sammeln für den Eigenbedarf - etwa eine Schüssel voll Beeren für Marmelade. Wer aber gewerbsmäßig Marmelade kocht oder die Früchte auf dem Markt verkauft, braucht eine Genehmigung.