Nicht zu früh entsorgen Nicht zu früh entsorgen: Wie lange man Kontoauszüge aufheben sollte

Berlin - Die meisten Verbraucher sind nicht verpflichtet, ihre Kontoauszüge aufzuheben. Allerdings kann es ratsam sein, die Unterlagen nicht sofort zu entsorgen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken.
Der Grund: Für die meisten Alltagsgeschäfte gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. So lange sollten die Auszüge abgelegt werden.
Andere Regeln gelten für Privatpersonen mit Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr: Sie müssen eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren einhalten. Dies hat steuerliche Hintergründe. (dpa)