Stichtag: 1. Juli Nebenkostenprivileg entfällt: Das sollten Mieter dazu wissen
Schon mal vom „Nebenkostenprivileg“ gehört? Wenn nicht, wird es für Mieterinnen und Mieter Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Sonst trifft sie spätestens im Sommer eine Änderung dazu unvorbereitet.
Mainz/Hamburg - Am 1. Juli 2024 endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Die Regelung hat Hauseigentümern und -verwaltungen erlaubt, Sammelverträge mit Kabel-TV-Anbietern abzuschließen. Die Gebühren konnten sie dann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen - ganz gleich, ob diese vom Kabelfernsehen Gebrauch gemacht haben oder nicht. Das wird künftig nicht mehr möglich sein.
Denn Mieterinnen und Mieter können ab Juli völlig frei über ihren Empfangsweg entscheiden - also einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen oder das Fernsehen alternativ über Antenne, Satellit oder Streaming in die Wohnung holen.
Weil so viele Wahlmöglichkeiten mitunter zu Unsicherheiten führen und manche Kabelanbieter schon jetzt versuchen, Neuverträge an der Haustüre abzuschließen, klären wir über die wichtigsten Fragen zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs auf.
Was muss ich jetzt als Mieterin oder Mieter tun?
Wer Fernsehen aktuell über den Kabelanschluss bezieht, sollte sich mit den Alternativen vertraut machen und sich entscheiden, welcher Empfangsweg im Hinblick auf die eigenen Bedürfnisse künftig am besten geeignet ist. Kabelnutzerinnen und -nutzer, die untätig bleiben, müssen damit rechnen, dass ihnen früher oder später das TV-Kabel abgeklemmt wird - dann ist kein Fernsehempfang mehr möglich.
Bevor das passiert, werden Mieter in der Regel aber mehrmals informiert - sei es vom Vermieter oder per Aushang vom Kabelnetzbetreiber, sagt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine gesetzliche Verpflichtung, über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs zu informieren, gibt es laut Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg, aber nicht.
„Dass dann wirklich abgeklemmt wird, kommt nur in ganz seltenen Fällen vor“, sagt Gundall. Und selbst wenn es passiert, ist es jederzeit möglich, das Signal wieder freischalten zu lassen - mit einem Vertragsabschluss.
Welche Alternativen zum klassischen Kabelanschluss gibt es?
Zum einen gibt es den Antennenanschluss, auch DVB-T2 HD genannt. In vielen Regionen kann man so mithilfe einer Zimmerantenne oder der alten Dachantenne rund 20 öffentlich-rechtliche Fernsehsender kostenfrei und unverschlüsselt empfangen, erklärt Gundall. Wer weitere rund 20 Privatsender schauen möchte, muss dafür etwa acht Euro bezahlen.
Alternative Nummer zwei ist der Empfang per Satellit: „Hier entstehen außer den Kosten für die Installation keine weiteren laufenden Kosten“, sagt Gundall. Soll eine Satellitenschüssel allerdings an die Hauswand oder den Balkon montiert werden, braucht es die Zustimmung des Vermieters.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, das Fernsehprogramm via Internet zu empfangen (IPTV). Das geht entweder über ein entsprechendes Kombi-Angebot des VDSL-Anbieters für rund fünf Euro Aufpreis pro Monat, oder separat über einen Streamingdienstanbieter für sechs bis zehn Euro pro Monat.
Hier funktioniert der Empfang am modernen Smart-TV mit einer App. Bei älteren Geräten braucht es unter Umständen einen HDMI- oder USB-Stick zum Einstecken oder eine Empfangsbox wie AppleTV oder Nvidia Shield TV . Wer das Kombi-Angebot des VDSL-Anbieters nutzen möchte, braucht einen entsprechenden Receiver.
Bis wann brauche ich einen neuen Vertrag?
„Das hängt leider von der individuellen Situation ab“, sagt Verbraucherschützer Gundall. Der 30. Juni ist der letztmögliche Termin, an dem Vermieterinnen und Vermieter den Kabelanschluss über die Nebenkosten abrechnen dürfen. „Manche Vermieter stellen aber bereits früher die Verträge um.“
Gundall empfiehlt, auf Aushänge oder Mieterrundschreiben zu achten oder alternativ den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung zu fragen. Ein neuer Vertrag ist je nach Empfangsweg schnell geschlossen - und so der Empfang innerhalb kürzester Zeit wieder hergestellt.
Lohnt es sich, schon jetzt auf neue Angebote einzugehen?
Gerade die IPTV-Anbieter halten entsprechende Schnupper- oder Übergangsangebote bereit, bei denen man die neue Empfangsart kostenfrei ausprobieren kann - sei es einen Monat oder sogar bis zum 30. Juni. Wichtig ist dann nur, dass Nutzer gegebenenfalls daran denken, rechtzeitig wieder zu kündigen, falls ihnen das Angebot doch nicht zusagt.
„Vorsichtig sollte man allerdings sein, wenn Medienberater der Kabelnetzbetreiber an der Haustür klingeln“, sagt Michael Gundall. Diese Mitarbeiter würden oft auf Provisionsbasis bezahlt und verkaufen daher gerne auch mal mehr als unbedingt notwendig.
Wer überrumpelt wurde und doch unterzeichnet hat, kann den Vertrag laut Verbraucherzentrale Hessen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. Stellen die Anbieter an der Haustür nicht bereits die notwendigen vorvertraglichen Informationen und eine Zusammenfassung des Vertrags zur Verfügung, sei der Vertrag ohne nochmalige Zustimmung ohnehin nicht gültig.
Rechnet mein Vermieter den Kabelanschluss weiter ab?
Das sollte aus der Nebenkostenabrechnung des Jahres 2024 hervorgehen, die Mieterinnen und Mietern 2025 zugestellt werden dürfte, sagt Rolf Bosse. Die Kosten in der Position „Kabelfernsehen“ sollten dort lediglich halb so hoch sein wie in den vergangenen Jahren. „Sollte das anders sein, besteht Anlass zur Nachfrage.“ Mieterinnen und Mieter haben ein Recht darauf, die Belege einzusehen. So können sie checken, ob korrekt abgerechnet wurde.