3000 Euro Muss der Arbeitgeber allen Mitarbeitern eine Inflationsprämie zahlen?
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Prämie zum Inflationsausgleich zahlen. Doch wer kriegt die eigentlich? Und bekommen alle gleich viel?
Stuttgart/dpa/DUR - Eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss, wenn, an alle gehen. Denn innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz, sagt Michael Henn, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Auszahlung von unterschiedlichen Summen ist allerdings grundsätzlich möglich. „Für unterschiedliche Verteilungen braucht der Arbeitgeber aber sachliche, nachvollziehbare Gründe.“ Soweit im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, hat der ein Mitbestimmungsrecht. Der Verteilmodus wird dann dort verhandelt und geregelt.
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Inflationsprämie vom Arbeitgeber: Gründe für unterschiedliche Beträge
Es ist naheliegend, dass Teilzeitbeschäftigte nur anteilig einen Ausgleich erhalten oder untere Gehaltsgruppen mehr bekommen als höhere Gehaltsgruppen. Welche Gründe außerdem gelten, darüber werde man trefflich streiten können.
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Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten einmalig oder gestückelt bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei als Inflationsprämie zahlen. Durch die zulässige Sonderzahlung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden, die mit stark gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu kämpfen haben. Die Auszahlung ist bis zum 24. Dezember 2024 möglich.