Gerichtsurteil Gerichtsurteil: Privat gechattet? Kündigung kann drohen

Weil er während seiner Arbeitszeit privat gechattet hatte, wurde einem Ingenieur in Rumänien gekündigt. Er klagte sich durch alle Instanzen. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Entlassung des Mannes bestätigt.
Ein Arbeitgeber habe das Recht zu überprüfen, ob seine Angestellten im Dienst ihre beruflichen Aufgaben erfüllen und Computer der Firma nicht für private Zwecke gebrauchen, stellte das Straßburger Gericht am Dienstag fest.
Die Überprüfung seines beruflichen Internet-Accounts und des verwendeten Yahoo-Messengers sei zwar ein Eingriff in den Schutz des Privatlebens, dieser sei aber verhältnismäßig gewesen, erklärten die Richter in ihrem Urteil.
Der heute 36 Jahre alte Rumäne war 2007 nach drei Jahren in einem privaten Unternehmen entlassen worden, nachdem der Chef seine Messenger-Nachrichten ausgewertet hatte. Dabei stellte sich heraus, dass der Ingenieur während seiner Arbeitszeit und auf seinem Dienstcomputer mit seinem Bruder und seiner Verlobten gechattet hatte – unter anderem über seine Gesundheit und sein Liebesleben.
Vergeblich zog der Mann in Rumänien durch alle Gerichtsinstanzen. Gegen die Abweisung seiner Beschwerde kann er binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. (gs)