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Geblitzt! Geblitzt!: Wie wehren Autofahrer sich gegen Bußgelder?

12.10.2016, 10:53
Achtung Radarfalle! 
Achtung Radarfalle!  dpa Lizenz

Nicht immer aber arbeiten die Messgeräte zuverlässig. Wir beantworten die wichtigsten Fragen geblitzter Autofahrer.

Wo wurde ich geblitzt?

Ganz entscheidend ist, wo Sie geblitzt wurden. Generell unterscheidet die Straßenverkehrsordnung (StVO) zwischen einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb einer geschlossener Ortschaft. Fahren Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit bis zu 30 km/h zu schnell und werden erwischt, sind ein Bußgeld und derzeit bis zu drei Punkte in Flensburg fällig.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h drohen ein wesentlich höheres Bußgeld, bis zu vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Stimmte der Mess-Abstand?

Da die Messergebnisse immer wieder abweichen, gilt eine allgemeine Toleranzgrenze. Bei bis zu 100 km/h werden 3km/h, ab 100 km/h drei Prozent des Gesamtwertes abgezogen.

Generell gilt für die Geschwindigkeitsmessungen durch Stadt und Polizei: Die Kontrollen müssen einen Abstand von mindestens 150 bis 200 Meter von einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Verkehrszeichen, Ortstafel) einhalten. Nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei besonderen Gefahrenstellen und -zeichen – darf der Abstand kleiner ausfallen.

Was soll ich bei der Kontrolle sagen?

„Am besten erst einmal gar nichts“, rät ADAC-Jurist Jost Kärger. „Bleiben Sie freundlich und hören Sie sich in Ruhe an, was Ihnen vorgeworfen wird. Aber äußern Sie sich vor Ort im Zweifel nicht zum Verstoß oder zu möglichen Gründen dafür.“
Bei einer Polizeikontrolle müsse sich niemand selbst belasten. „Es ist das gute Recht eines jeden, zur Sache und zu Anschuldigungen zu schweigen“, erklärte Kärger im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. „Nur Angaben zur Person sind Pflicht.“

Wer Widerspruch einlegen will, weil er den Tatvorwurf ernsthaft anzweifelt, könne das binnen 14 Tagen tun, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert ist. „Ohne Anwalt haben Betroffene da aber kaum Erfolgsaussichten“, gibt der Verkehrsrechtsexperte zu bedenken.

Geht es um eher kleinere Tempoverstöße, bei denen weder Punkte noch ein Fahrverbot drohen, und ist der Beschuldigte einsichtig, empfiehlt Kärger: „Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nach Möglichkeit gleich vor Ort und ziehen Sie eine Lehre daraus.“ Wer die Rechnung bei einer Kontrolle mit Sofortkasse nicht direkt begleiche, müsse später womöglich tiefer in die Tasche greifen. „Statt der Verwarnung kommt per Post meist ein Bußgeldbescheid, und dann werden zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro fällig.“

Wie hoch fällt das Bußgeld aus und wie kann ich mich dagegen wehren?

Wie hoch fällt das Bußgeld aus?

Die Anzahl der Punkte, die in Flensburg eingetragen werden, ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Trotz der Reglementierung hat die Flensburger Behörde einen gewissen Ermessensspielraum und kann nach jeweiliger Beurteilung im Einzelfall die Höhe des Bußgelds festlegen. Entscheidend kann dabei zum Beispiel sein, ob der Autofahrer zuvor schon mal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auffällig wurde.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich zu wehren?

Rechtsanwältin Saskia Ratz von der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke rät betroffenen Autofahrern, sich bereits bei Vorliegen eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids sich gegen drohende Punkte und/oder ein Fahrverbot zu wehren. Die Verteidigung orientiert sich dabei an den am häufigsten auftretenden Fehlern bei Geschwindigkeitsmessungen. Zu nennen sind hier:

Messfehler: Das Messgerät muss gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers bedient worden sein. Die Geschwindigkeitsmessanlagen könnten falsch justiert bzw. fehlerhaft aufgestellt worden sein. Wichtig ist die Kenntnis, dass auch bei sogenannten standardisierten Messverfahren durchaus Messfehler vorkommen können.

Die Eignung der Lichtbildaufnahmen: In einer Vielzahl von Fällen kann die Fahrereigenschaft bereits aufgrund nicht geeigneter Lichtbildaufnahmen verneint werden, so dass die Bußgeldbehörde das Verfahren einstellen muss.

Verstöße gegen innerdienstliche Richtlinien der Polizei zu Geschwindigkeitsmessungen: Die an der Messung beteiligten Beamten müssen eine besondere Schulung nachweisen können, damit eine Messung als ordnungsgemäß betrachtet werden kann.

Der Nachweis eines Eichscheins: Die Messgeräte müssen in bestimmten Zeitabschnitten geeicht werden. Ohne den Nachweis einer ordnungsgemäßen Eichung zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung kann das Ergebnis der Messung nicht gegen den Betroffenen verwendet werden.

Nur Anwälte haben Akteneinsicht

„Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung ist immer die Einsicht in die Bußgeldakte“, erklärt Saskia Ratz. „Nur aus der vollständigen Bußgeldakte ergeben sich etwaige Fehler der Behörde. Da das Recht auf Einsicht in die Akte ausschließlich dem Rechtsanwalt des Betroffenen gewährt wird, ist für eine erfolgreiche Verteidigung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Beauftragung eines Rechtsanwalts unerlässlich.“ (dmn/dpa)