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Filme, Musik, Fußball Filme, Musik, Fußball: Hier droht eine Abmahnung beim Streaming

09.04.2015, 12:13
Wer das neue Album seiner Lieblingsband oder die neue Staffel seiner Lieblingsserie nicht abwarten kann, geht mit zahlungspflichtigen Streaming-Diensten, legalen Download-Portalen oder Pay-TV-Angeboten auf Nummer sicher.
Wer das neue Album seiner Lieblingsband oder die neue Staffel seiner Lieblingsserie nicht abwarten kann, geht mit zahlungspflichtigen Streaming-Diensten, legalen Download-Portalen oder Pay-TV-Angeboten auf Nummer sicher. dpa Lizenz

Man muss heutzutage kein IT-Profi mehr sein, um sich kostenlos den neuesten Hollywood-Streifen, aktuelle Charthits oder ein Bundesligaspiel nach Hause zu holen. Welche Methoden sind hierbei eigentlich legal und wovon sollte man lieber die Finger lassen?

Kinofilme zu Hause streamen – ist das legal?

Kino oder doch lieber Couch? Wer den neuesten Blockbuster sehen will, wird auf diversen Online-Plattformen meist schnell fündig und kann sich den Film von zu Hause aus kostenlos anschauen. Aber ist das eigentlich erlaubt? „Grundsätzlich handelt es sich bei Kinofilmen um urheberrechtlich geschützte Werke. Da die Verbreitung auf kostenlosen Online-Portalen gegen den Willen der Rechteinhaber geschieht, begeht der Zuschauer hier grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung“, erklärt Rechtsanwalt Fabian Rüsch, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz aus der Kanzlei Brozat, Rüsch, Matheja.

Trotzdem gehen das Bundesjustizministerium und auch ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass der Nutzer solcher Angebote nicht illegal handelt, weil die kurzfristige Speicherung des Films nicht als „urheberrechtswidrige Vervielfältigung“ beurteilt werden könne. Doch der Anwalt warnt: „Das Amtsgericht Leipzig hat im Rahmen eines Strafverfahrens die gegenteilige Auffassung vertreten. Die Rechtslage ist gerichtlich also noch nicht geklärt.“

Wie gefährlich ist Filesharing im Netz?

Während man beim Online-Streaming Filme, Musik und Serien lediglich anschaut bzw. anhört, gehen sogenannte Filesharing-Plattformen noch einen Schritt weiter: Auf derartigen Tauschbörsen im Internet lädt der Nutzer die Daten nicht nur herunter, sondern auch hoch und stellt sie damit gleichzeitig anderen zur Verfügung. Hiervon sollte man sich laut Rechtsanwalt Fabian Rüsch am besten ganz fernhalten: „Soweit der Stream urheberrechtlich geschützt ist, verletzt dies in jedem Falle das Urheberrecht und ist damit illegal. Es droht eine teure Abmahnung.“

Abmahnung im Briefkasten – was nun?

Dass Urheberrechtsverletzungen längst nicht mehr als Kavaliersdelikt zählen und mittlerweile häufig geahndet werden, ist bekannt. Doch wie sollte man sich am besten verhalten, wenn eine Abmahnung mit Zahlungsaufforderung ins Haus flattert? Hierzu rät Anwalt Fabian Rüsch: „Betroffene sollten eine Abmahnung weder leichtfertig akzeptieren noch ignorieren, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht.“ Vielmehr empfiehlt er, sich immer qualifizierten Rat, zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt, einzuholen.

Darf ich Musik von Video-Portalen konvertieren und speichern? Was gilt bei Bundesliga-Spielen im Live-Stream? Lesen Sie weiter auf der nächsten Seite.

Darf ich Musik von Portalen auch speichern?

Viele Musiker stellen ihre Musikvideos auf YouTube und anderen Portalen zur Verfügung. Ist es eigentlich erlaubt, die Musik in ein MP3 zu konvertieren und auf dem Rechner zu speichern? Das komme auf die Art des Videos an, erklärt Anwalt Rüsch.

„Handelt es sich um ein offizielles Video, das der Musiker kostenlos zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat, ist eine Privatkopie erlaubt. Denn hier verhält es sich wie bei einer Radiosendung, die man zum privaten Gebrauch aufzeichnet.“ Diene eine MP3-Konvertierung eines Streaming-Inhalts also lediglich dazu, sich diese Musik auch offline anhören zu können, bestünden keine Bedenken.

Anders sieht es bei Konzertmitschnitten oder Musikvideos aus, die offensichtlich nicht vom Künstler selbst eingestellt bzw. ohne dessen Einverständnis angefertigt worden sind: „Das Herunterladen bedeutet hierbei eine Urheberrechtsverletzung, weil die entsprechende Aufnahme rechtswidrig hergestellt wurde.“ Heißt im Umkehrschluss, dass man sich auch davor hüten sollte, selbst gefilmte Konzertmitschnitte im Internet zu veröffentlichen.

Fußballspaß trotz Free-TV-Sperre?

Samstag, 15.30 Uhr: In der Bundesliga rollt der Ball. Wie gut, dass viele ausländische Plattformen sämtliche Spiele im Online-Stream zeigen. Aber ist das erlaubt? „Grundsätzlich ist die Rechtslage mit der bei Kinofilmen vergleichbar. Soweit das Bundesligaspiel im deutschen Free-TV gesperrt ist, muss man davon ausgehen, dass der Live-Stream für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht durch den Rechteinhaber lizenziert ist. Fußballfans bewegen sich damit beim Schauen dieses illegalen Live-Streams in einer rechtlichen Grauzone“, erklärt Fabian Rüsch.

Soweit sich die Nutzer nicht lediglich auf das Anschauen beschränken, sondern den Stream gleichzeitig hochladen (P2P-Software), ist dies in jedem Fall illegal.

Wer Fotos seines Stars auf die Pinnwand stellt, ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, kann abgemahnt werden – vom Fotografen, vom Management des Stars und vom Star selbst.

Besonders beliebt auf Facebook ist das Veröffentlichen lustiger Fun-Bilder. Aber auch sie stammen von einem Fotografen, der die Bildrechte hält. Eine Abmahnung kann hier wegen der Verwendung des Bildes erfolgen, zusätzlich aber auch, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde.

Wer ein YouTube-Video in die eigene Seite einbindet, haftet für die Inhalte. Verletzt das Video Rechte, kann der Facebook-Anwender ebenfalls belangt werden. Bei Musikstücken können auch GEMA-Gebühren fällig werden.

Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma anfallen würden.

Es herrscht immer noch das Recht am eigenen Bild vor. Wer demnach ungefragt Menschen fotografiert und diese Bilder auf Facebook veröffentlicht, kann auf Unterlassung abgemahnt werden.

Viele Facebook-Anwender veröffentlichen gern weise, lustige oder zeitgenössische Zitate berühmter Personen, posten Gedichte oder kleben Songtexte auf die Pinnwand. Auch hier gilt: Solange die Urheber nicht schon 70 Jahre lang tot sind, gibt es ein Urheberrecht, das an dieser Stelle greift. Auch bei diesen Veröffentlichungen kann es also zu hohen Geldforderungen kommen.

Immer wieder gilt es als chic, das eigene Facebook-Profilfoto auszutauschen – etwa gegen eine Comicfigur oder das Bild eines Promis. Die Verwendung geschützter Bilder kann hier umgehend eine Abmahnlawine auslösen. Dabei ist es völlig egal, wie groß das Bild eigentlich ist.

Rechtliche Probleme mit Streaming-Apps

Mit Streaming-Apps wie Meerkat und Periscope (Twitter) kann man eigene Live-Videos vom Smartphone in Echtzeit posten – und den Link an alle Follower verschicken. Hier gilt es aber rechtlich Ähnliches zu beachten wie auf der Streaming-Plattform YouNow. In allen Fällen landen Verletzungen von Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht sofort im Netz. „Wer den Titel eines Meerkat-Live-Streams auf Twitter mit dem Hashtag #katch versieht, veranlasst, dass sein Live-Video automatisch in einen Youtube-Clip samt Posting in den Twitter-Kommentaren umgewandelt wird“, heißt es in einem App-Test auf 20min.ch.

So verschwinde der Stream – entgegen dem Grundgedanken von Meerkat – nach der Ausstrahlung nicht mehr einfach, sondern bleibe zumindest bis zu seiner Löschung durch den Urheber oder die Youtube-Betreiber auf dem Videoportal gespeichert. Und dieses Material kann wiederum bei Urheberrechtsverletzungen oder anderen Rechtsverletzungen als Beweismaterial dienen.

Illegale Downloads von Filmen oder Musik können teuer werden. Wer erwischt wird, findet meist eine Abmahnung mit hohen Forderungen im Briefkasten.
Illegale Downloads von Filmen oder Musik können teuer werden. Wer erwischt wird, findet meist eine Abmahnung mit hohen Forderungen im Briefkasten.
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Nutzer haben beim Streaming auf Seiten wie kinox.to bisher nicht viel zu befürchten. Denn zu keinem Zeitpunkt wird die vollständige Video-Datei auf der Festplatte abgelegt.
Nutzer haben beim Streaming auf Seiten wie kinox.to bisher nicht viel zu befürchten. Denn zu keinem Zeitpunkt wird die vollständige Video-Datei auf der Festplatte abgelegt.
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In der Regel setzen die Abmahner sehr enge Fristen. Betroffene sollten daher nicht zu lange warten. Denn wer die Abmahnung ignoriert, wird verklagt, wodurch die Kosten nur weiter steigen.
In der Regel setzen die Abmahner sehr enge Fristen. Betroffene sollten daher nicht zu lange warten. Denn wer die Abmahnung ignoriert, wird verklagt, wodurch die Kosten nur weiter steigen.
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