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Resturlaub Arbeitnehmer-Rechte: Bis wann muss ich meinen Resturlaub nehmen?

06.12.2016, 15:55
Der Anspruch auf Resturlaub aus dem letzten Jahr verfällt in der Regel in den ersten drei Monaten des neuen Jahres.
Der Anspruch auf Resturlaub aus dem letzten Jahr verfällt in der Regel in den ersten drei Monaten des neuen Jahres. imago stock&people

Nun nähert sich auf einmal schon das Jahresende – und viele Arbeitnehmer haben noch Resturlaub ausstehen. Denn nicht immer ist die Planung der freien Tage innerhalb eines Betriebes einfach. Gerade in geschäftigen Zeiten wird oft eine Urlaubssperre verhangen oder es hat sich keine Gelegenheit ergeben, Urlaub zu nehmen.

Oft stecken Ängste dahinter, den Job zu verlieren, wie eine Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ergeben hat. Jeder dritte Arbeitnehmer würde demnach in Deutschland Urlaubstage verfallen lassen.

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Resturlaub für Sie gesammelt.

Bis wann muss ich den Resturlaub aus diesem Jahr nehmen?

Resturlaub sieht der Gesetzgeber eigentlich nicht vor: «Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass der Urlaub noch im selben Kalenderjahr genommen werden muss», sagt Janine Fazelly, Rechtsanwältin beim AGA Unternehmensverband in Hamburg. Nur bei betrieblichen Ausnahmefällen oder aus persönlichen Gründen darf Resturlaub ins erste Quartal des Folgejahres übertragen werden.

Dann muss er diese Tage in der Regel in den ersten drei Monaten des Folgejahres nehmen. Manche Arbeitsverträge sehen allerdings auch längere Zeiten vor.

Eine Ausnahme gibt es auch, wenn der Arbeitnehmer länger krank war. In dem Fall kann er die Tage länger mitnehmen.
Anders ist die Lage ebenfalls, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass der Arbeitnehmer die freien Tage mit ins neue Jahr nimmt. Dann können Arbeitnehmer den Urlaub unter Umständen auch über die ersten drei Monate hinaus behalten.

Kann der Chef es anordnen, den Resturlaub noch zu nehmen?

Haben Mitarbeiter noch Resturlaub für 2016, kann der Arbeitgeber anordnen, ihn bis Ende des Jahres zu nehmen. Machen Arbeitnehmer dann keinen Gebrauch vom Urlaubsanspruch, verfällt er, erklärt Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Kann ich mir den Urlaub auszahlen lassen?

Berufstätige können nicht einfach zugunsten eines höheren Verdienstes freiwillig auf ihren gesetzlichen Urlaub verzichten, erklärt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür hin. Schließen Arbeitgeber und Mitarbeiter dennoch eine entsprechende Vereinbarung, ist sie unwirksam, sagt Oberthür, die in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins tätig ist.

Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn im laufenden Kalenderjahr das Arbeitsverhältnis endet. Dann können Arbeitnehmer sich den Resturlaub auszahlen lassen, wenn sie ihn nicht mehr nehmen können.

Was kann ich tun, wenn mein Chef meinen Urlaubs-Antrag immer ablehnt?

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag aus nicht berechtigten Gründen ab, dürfen Beschäftigte ihre freien Tage mit ins nächste Jahr nehmen und er verfällt nicht - wie sonst - im März.

Darf der Chef genehmigten Urlaub zurücknehmen?

Hat der Chef den Urlaubsantrag unterzeichnet, ist die Vereinbarung verbindlich. Diese Genehmigung darf der Arbeitgeber nicht zurücknehmen - noch nicht einmal in Notfällen.

Darf der Chef zwischen Weihnachten und Silvester Betriebsurlaub anordnen?

Ja. Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub dann für angeordnete Betriebsferien verwenden. (chs mit Material der dpa)