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Verona Pooths Selfie-Video Anzeige wegen Video-Selfie gegen Verona Poothe: Smartphone im Auto - was ist erlaubt was ist verboten?

07.06.2017, 13:27
Verona Pooth.
Verona Pooth. dpa

Eigentlich wollte sie nur ein kurzes Selfie-Video für ihre Fans drehen – jetzt hat Verona Poth Ärger mit der Düsseldorfer Polizei. Die kündigte nämlich an, den Werbestar wegen des Verstoßes gegen die Verkehrsordnung anzuzeigen: Zum einen sei Verona Pooth nicht angeschnallt gewesen, zum anderen habe sie das Handy während der Fahrt genutzt. Nun winken Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. In der Regel werde nur der höhere Verstoß geahndet, sagte die Polizeisprecherin der Düsseldorfer Polizei. Das sei in diesem Fall die vorgeworfene Handy-Nutzung am Steuer.

Doch ist es immer verboten, das Smartphone im Auto zu benutzen? Die wichtigsten Regelungen in der Übersicht.

Telefonieren im Auto

Das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung ist in Deutschland verboten und kann wie einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Das Bußgeld beträgt 60 Euro. Wiederholtes Telefonieren im Auto kann auch mit einem Fahrverbot geahndet werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm 2014 entschieden.

Generell gilt: Während der Fahrt darf das Smartphone nicht in die Hand genommen werden, erklärt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Steckt das Telefon in einer Halterung, darf der Fahrer es mit den Fingern bedienen. Doch auch dann darf der Fahrer durch das Handy nicht zu sehr ablenkt sein. Bei stehendem Fahrzeug darf man es regulär nutzen. Aber: „Dann muss unbedingt der Motor abgestellt sein.“

Telefonieren über das Headset

Telefonate über das Smartphone-Headset sind zwar im Gegensatz zur Handy-Nutzung nicht generell verboten, aber auch hier können Konsequenzen drohen. Denn es besteht die Gefahr, zum Beispiel einen nahenden Polizei- oder Rettungswagen nicht rechtzeitig wahrzunehmen. Kommt es zu einem Unfall und zur Klärung der Schuldfrage vor Gericht, könnte der Richter das Überhören der Martinshörner auf das Tragen des Kopfhörers zurückführen. Und dies könnte rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

Im Streitfall wird auf jeden Fall ein Bußgeld von zehn Euro fällig, denn das Tragen eines Kopfhörers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn durch die Beschallung der von der StVO verlangten Pflicht zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme nicht nachgekommen wurde.

Nachrichten schreiben, Selfies machen

Kurz mal eine Nachricht schreiben oder ein Foto machen? Auch das kann teuer werden. Denn hier macht die Straßenverkehrsordnung keinen Unterschied zwischen Telefonate oder dem Texten. Auch hier gilt: Wer das Smartphone in der Hand hält und drauf schaut, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Wie beim Telefonieren muss der Fahrer auch dann die 60 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Gleiches gilt auch, wenn man sein Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um das Navigations-Programm zu bedienen (OLG Hamm, Az. III-5 RBs 11/13; OLG Köln, Az. 81 Ss OWi 49/08).

Hinzu kommt: Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, kann mit Handy am Ohr oder in der Hand einen Teil der Schuld zugesprochen bekommen. Eine Haftpflichtversicherung kann den Fahrer auch mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Die Mehrzahl der Verträge schließt diese Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit zwar aus. „Doch Mietwagenverträge zum Beispiel in der Regel meist nicht“, sagt der Christian Janeczek. Die Kaskoversicherung kann die Leistung im Einzelfall sogar um 100 Prozent kürzen.

Handy während der Fahrt ans Ladegerät stecken

Sein Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, um es in eine Ladestation zu stecken, kann hingegen erlaubt sein. So lässt sich jedenfalls ein Urteil des Amtsgerichts Landstuhl herauslesen (Az.: 2 OWi 4286 Js 12961/16). Für eine Strafe müsse immer ein Bezug zu einer Telefonfunktion gegeben sein, erklärten die Richter. Nur das reine Umlegen des Handys reicht dafür nicht aus. Dass andere Gerichte bereits einen Ladevorgang als Telefonfunktion werteten, sei nicht richtig. Denn es sei ja gestattet, mit Freisprechanlage oder Headset während der Fahrt am Steuer zu telefonieren. So ist es nicht ordnungswidrig, das Handy dafür in den funktionstüchtigen Zustand zu versetzen.

Falls das Handy während der Fahrt in den Fußraum fällt, darf es außerdem wieder aufgehoben werden. (OLG Düssel­dorf Az. IV-2 Ss OWi 134/06 und OLG Bamberg Az. 3 Ss OWi 452/07).

Härte Strafen in Planung

Laut eines Medienberichts der „Saarbrücker Zeitung“ plant Verkehrsminister Alexander Dobrindt eine Verordnung über ein einmonatiges Fahrverbot als Strafe für die Nutzung von Smartphones am Steuer. Außerdem soll laut seinen Plänen das bisherige Bußgeld für das Telefonieren und Simsen am Steuer von 60 auf 100 Euro steigen. Wann genau die Regelungen kommen sollen, ist aber noch nicht bekannt.

(chs mit Material der dpa)