Drei-Monats-Frist Alte Fitnessstudio-Verträge rechtzeitig kündigen
Sie haben einen älteren Fitnessstudio-Vertrag und möchten aussteigen? Wegen längerer Kündigungsfristen ist für viele gerade jetzt ein guter Zeitpunkt dafür. Experten-Tipps, worauf Sie achten müssen.
Stuttgart - Gute Vorsätze zu Beginn des Jahres treiben viele Menschen ins Fitnessstudio - etliche schließen daher im Januar oder Februar einen Vertrag ab, so Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer das womöglich schon zu Beginn des Jahres 2022 oder noch früher getan hat, unterliegt noch längeren Kündigungsfristen. Oft sind das drei Monate.
Alle, auf die das zutrifft und die nicht mehr in ihrem Gym weitersporteln wollen, „müssen jetzt dringend an die Kündigung denken“, sagt der Verbraucherschützer. Sonst laufe der Vertrag einfach weiter - und verlängert sich so in der Regel meist um die maximal zulässige Laufzeit von zwölf Monaten.
Neue Regeln ab März 2022
Betroffen sind alle Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Danach gelten neue Bestimmungen: Seit dem 1. März 2022 verlängert sich ein Vertrag zwar auf unbestimmte Zeit, hat aber dafür auch nur eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das gilt übrigens nicht nur für Fitnessstudio-Verträge, sondern grundsätzlich.
Die Verbraucherschützer wollen diejenigen mit Altverträgen erinnern, die womöglich bereits im automatischen Verlängerungsmodus stecken. „Es gibt wahnsinnig viele Karteileichen in den Fitnessstudios, die vielleicht schon mal verbummelt haben, zu kündigen“, sagt Oliver Buttler. Steht das Ende der Laufzeit im Januar an, wäre jetzt die Gelegenheit dazu.
Richtig kündigen
Damit bei der Kündigung nichts schiefgeht, rät Buttler zu einem Einwurf-Einschreiben, statt per Mail oder Abgabe im Studio zu kündigen. Das ist im Streitfall wasserdicht. Achtung: Ermöglicht ein Studio den Online-Abschluss von Verträgen, muss es generell auch die Online-Kündigung zulassen – das gilt auch für Verträge, die ursprünglich nicht online geschlossen worden sind.
Die Studios müssen dafür einen „Vertrag kündigen“-Button anbieten. Der befindet sich meist nicht so prominent auf der Homepage. „Oft ist das ganz unten auf der Seite“, so Oliver Buttler. Vorgeschrieben ist, dass man dann auch gleich eine Kündigungsbestätigung erhält.
Möglicherweise Sonderkündigungsrecht
Aber: Gibt es gar keinen solchen Button, obwohl man den Vertrag online abschließen kann, haben Kunden und Kundinnen ein außerordentliches Kündigungsrecht. „Dann komme ich auch sofort aus dem Vertrag raus“, sagt Buttler. In dem Fall kann man schriftlich kündigen und sich auf dieses Recht beziehen.