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Fernwärme Fernwärme: Gas-Etagenheizung ist keine Modernisierung

27.03.2003, 10:41

Hamburg/Berlin/dpa. - Der Austausch einer Gas-Etagenheizung durch einen Fernwärmeanschluss ist grundsätzlich keine Modernisierungsmaßnahme und rechtfertigt damit keine Mieterhöhung. Führt ein solcher Austausch weder zu einer Wohnwertverbesserung noch zu einer vernünftigen Energieeinsparung, kann der Vermieter auch keine Mieterhöhung verlangen, lautet ein Urteil des Landgerichtes Hamburg (Az.: 316 S 136/01), auf das der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hinweist.

In dem verhandelten Fall hatte der Vermieter die alten Gas-Etagenheizungen entfernen und gegen eine Zentralheizung mit Fernwärme ersetzen lassen. Wegen dieser Maßnahme forderte er eine elf Prozent höhere Miete von monatlich 0,70 Euro pro Quadratmeter - zu Unrecht, wie das Gericht feststellte. Die Energie einsparende Maßnahme an sich sei in diesem Fall wirtschaftlich nicht vertretbar, da nach der Umstellung auf Fernwärme die Heizkosten im Haus bereits um 15 Prozent gestiegen waren.

Außerdem kann dem Gericht zufolge auch von einer Wohnwertverbesserung keine Rede sein. Schließlich habe eine Gas-Etagenheizung für den Mieter den entscheidenden Vorteil, dass er diese entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen steuern und zum Beispiel auch außerhalb der eigentlichen Heizperiode schneller in Betrieb nehmen kann.