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Fehler bei Handwerker-Arbeit Fehler bei Handwerker-Arbeit: Nachbesserungen müssen schriftlich eingefordert werden

14.04.2005, 10:05
Handwerker bei der Arbeit. Das Handwerk im Süden Sachsen-Anhalts stagniert auf niedrigem Niveau. (Foto: dpa)
Handwerker bei der Arbeit. Das Handwerk im Süden Sachsen-Anhalts stagniert auf niedrigem Niveau. (Foto: dpa) gms

Hamburg/dpa. - Wenn die Arbeit von Handwerkern Mängel zeigt,sollte ihnen schriftlich eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.«Man sollte sich gar nicht erst herumärgern und sofort eine Frist vonzwei Wochen setzen», rät der Rechtsanwalt Christopher Woitkewitschvon der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Aufforderung sollte dabei unbedingt als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.

«Verstreicht die Frist oder gelingt die Nachbesserung nicht, kannder Verbraucher vom Vertrag zurücktreten», erklärt der Experte.Bereits gezahltes Geld bekommt der Verbraucher dann zurück.Allerdings müssen Handwerkerleistungen grundsätzlich erst bei Erfolgund nach der Abnahme gezahlt werden. «Vorkasse und die vonHandwerkern oft gesetzten Zahlungsfristen sind rechtswidrig», sagtWoitkewitsch. Eine Nachbesserung ist in jedem Fall kostenlos. «Wie imKaufrecht gelten auf Handwerkerleistungen zudem zwei JahreGewährleistung, bei Arbeiten an einem Bauwerk sogar fünf Jahre.»

Nach dem folgenlosen Verstreichen der Frist hat der Verbrauchernoch weitere Handlungsmöglichkeiten: Zum einen kann er die Arbeitselbst oder von einem anderen Unternehmer ausführen oder beendenlassen. «Die Kosten können dann dem ursprünglichen Handwerker inRechnung gestellt werden», erklärt Woitkewitsch. Zum anderen könnedie Arbeit im Großen und Ganzen akzeptiert und der Preis gemindertwerden. Außerdem ist es auch möglich, Schadensersatz - beispielsweisefür eigenen Arbeitsausfall - zu verlangen. «Dieser kann aber nurgeltend gemacht werden, wenn der Verbraucher noch nicht vom Vertragzurückgetreten ist», erklärt Woitkewitsch.