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Alles wichtige zu Scheidungs-Kosten Immer wieder Überraschungen: So teuer ist das Ehe-Aus

Nicht nur Hochzeiten sind teuer, sondern auch Scheidungen. Eheleute, die sich trennen wollen, sind oft überrascht von den hohen Kosten, die schnell mehrere tausend Euro hoch sein können. So setzen sich die Kosten zusammen.

Von DUR Aktualisiert: 13.06.2024, 11:25
Für eine Scheidung reicht es aus, wenn einer der beiden Partner die Ehe als gescheitert erachtet. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Für eine Scheidung reicht es aus, wenn einer der beiden Partner die Ehe als gescheitert erachtet. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn dpa-tmn

Berlin/DUR. - "Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet!" Friedrich Schiller hat beschrieben, wie viel Verantwortung Ehen verlangen. Fällt die Prüfung aber nach einer Hochzeit negativ aus, kann es schnell teuer werden - und heißen: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er das Geld für eine Scheidung findet." Denn Scheidungen sind in Deutschland nur vor einem Gericht und auch nur mit anwaltlicher Beteiligung möglich.

Kosten einer Scheidung: Schnell mehrere zehntausend Euro

Wer sich scheiden lässt, muss einen Anwalt und mindestens die Hälfte der Gerichtskosten zahlen. Die genaue Höhe hängt vom sogenannten Verfahrenswert ab, der sich aus den monatlichen Nettoeinkommen der Partner, dem Vermögen beider Eheleute und der Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder ergibt. So kann ein Verfahren schnell mehrere zehntausend Euro kosten.

Entscheidend ist auch, wie viele Fragen vor Gericht geklärt werden müssen. Je mehr die Ehepartner außergerichtlich geregelt haben, desto niedriger fallen die Kosten aus.  

So wird der Verfahrenswert bei einer Scheidung berechnet

Der Verfahrenswert ergibt sich aus der dreifachen Summe des monatlichen Nettoeinkommens beider Eheleute bei Einreichung der Scheidung minus eines Freibetrags in Höhe von 250 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind.

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Von vielen Gerichten werden außerdem noch fünf Prozent des Gesamtvermögens draufgeschlagen. Dazu kommt der sogenannte Versorgungsausgleich für die Altersvorsorge, wenn die Ehe länger als drei Jahre dauerte. Er regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften

Wie berechnen sich die Gerichtsgebühren für eine Scheidung?

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert und sind im Familiengerichtskostengesetz festgelegt. Beispiel: Liegt der Verfahrenswert bei 25.000 Euro, betragen die Gerichtskosten 822 Euro.

So setzen sich die Anwaltskosten zusammen

Bei den Gerichtskosten allein bleibt es natürlich nicht. Hinzu kommen die Rechtsanwaltsgebühren. Sie stellen den größten Teil der Scheidungskosten dar. Auch diese Summe ergibt sich aus dem Verfahrenswert.

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Beispiel: Ist die Scheidung einvernehmlich und liegt der Verfahrenswert bei 25.000 Euro, kostet ein Rechtsanwalt inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer 2.623,95 Euro pro eingeschalteten Anwalt. Günstiger wird es also, wenn sich beide Eheleute auf einen gemeinsamen Anwalt einigen. 

Was passiert, wenn man sich die Kosten nicht leisten kann?

Wer sich die Scheidungskosten nicht leisten kann, der kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. In dem Fall würde der Staat die Kosten tragen. Bevor der Scheidungsantrag gestellt wird, muss die Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. 

Wann gibt es Unterhalt nach der Scheidung?

Nach der Scheidung gehen die ehemaligen Ehepartner auch finanziell getrennte Wege. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn einer die gemeinsamen Kinder betreut und deshalb nicht arbeiten kann. Ist das Kind unter drei Jahre alt, ist auch Unterhalt für die Mutter zu zahlen.

Ab dem dritten Geburtstag ist die Mutter gezwungen, eine Dreiviertelstelle anzunehmen, bis das gemeinsame Kind 14 Jahre alt ist, muss der Ex-Partner für das letzte Viertel sorgen.