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Stillen im Beruf Mütter haben ein Recht auf bezahlte Pausen

Wer beruflich wieder einsteigt, muss deswegen nicht abstillen. Was das Mutterschutzgesetz für Regelungen vorsieht und wie Verständnis Frauen den Rücken stärkt.

Aktualisiert: 19.10.2023, 12:11
Stillen ist gesund.
Stillen ist gesund. (Foto: dpa)

Frauen, die nach der Geburt in ihren Beruf zurückkehren und ihr Kind weiterhin stillen wollen, sind häufig vor organisatorische Herausforderungen gestellt, die jedoch in der Regel gut zu meistern sind. Somit sollte die Erwerbstätigkeit kein Grund für frühzeitiges Abstillen sein – und das Stillen kein Grund für einen späteren Wiedereinstieg in das Berufsleben. Wie es gelingen kann, und welche Rolle dabei das Mutterschutzgesetz spielt, dazu informierten Expertinnen des Netzwerks Gesund ins Leben in der Sprechzeit. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie lange können Mütter ihr Kind wähernd der Arbeiszeit stillen?

„Bis zum ersten Geburtstag haben Mütter nach dem Mutterschutzgesetz das Recht auf bezahlte Pausen zum Stillen“, erklärt Katja Nebe, Rechtsexpertin zum Mutterschutzgesetz. Die Dauer hänge davon ab, wie viel Zeit individuell erforderlich ist, so die Professorin, die an der Uni Halle lehrt.

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Dieser Text ist Teil der großen Serie: FamilienLeben in Sachsen-Anhalt.
Dieser Text ist Teil der großen Serie: FamilienLeben in Sachsen-Anhalt.
MZ/VS

Dürfen Mütter als Stillende im Schichtdienst arbeiten?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen, so Nebe. „Zwischen 22 und 6 Uhr dürfen Stillende in aller Regel nicht beschäftigt werden“, sagt die Juristin. Für die Zeit zwischen 20 und 22 Uhr könne mit dem Einverständnis der Mutter eine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot beantragt werden. Außerdem begrenzt das Mutterschutzgesetz den Umfang der Arbeitszeit für Stillende auf maximal 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche.

Der  Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Bedingungen zum Stillen sicherzustellen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Bedingungen zum Stillen sicherzustellen.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn)

„Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr und Überstunden dürfen Mütter nur in besonders begründeten Einzelfällen, nach behördlicher Genehmigung, ärztlichem Zeugnis und mit dem Einverständnis leisten“, so Nebe. Außerdem begrenze das Mutterschutzgesetz die Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Was können Mütter tun, damit die Milchmenge nicht abnimmt?

„Wenn Mütter voll stillen, sollten sie alle drei bis vier Stunden anlegen oder abpumpen“, sagt Monika Berns, Ärztin und Leiterin der Frauenmilchbank der Charité Berlin. So könne der Körper weiter ausreichend Milch produzieren.

Muss es einen separaten Stillraum geben?

Der Arbeitgeber sei verpflichtet, geeignete Bedingungen sicherzustellen, so Jutta Hahne vom Bundesfamilienministerium. Dies sei idealerweise ein abschließbarer Raum mit Sitzmöglichkeit, Abstellfläche, Steckdose für die Milchpumpe sowie einer Kühlmöglichkeit und Waschbecken. Ist dies nicht der Fall, sollten Mütter mit dem Arbeitgeber eine praktikable Lösung finden.