Nachwuchs krank Eltern oder Kind: Wer soll sich krankschreiben lassen? Das muss man jetzt unbedingt wissen
Ist das Kind krank und braucht Betreuung, müssen sich berufstätige Eltern beim Arbeitgeber abmelden. Aber wer braucht eigentlich eine Krankschreibung: Kind oder Eltern?
Köln. - Rotznase, Fieber, Quengel-Alarm: Ein krankes Kind braucht Betreuung. Sind beide Eltern berufstätig, muss sich ein Elternteil beim Arbeitgeber abmelden. Sollen Eltern in einem solchen Fall sich selbst krankschreiben lassen oder ihr Kind?
Wer wird krankgeschrieben: Das Elternteil oder das Kind?
Die Antwort ist eindeutig: „Das Kind wird krankgeschrieben“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Hintergrund: Eltern werden zwar zur notwendigen Betreuung bis zu fünf Tage bezahlt freigestellt. Gesetzlich versicherte Eltern erhalten zum Ausgleich ihres Verdienstausfalls dann Kinderkrankengeld. Die entsprechende Regel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 616 BGB) kann aber im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
Wie ist der genaue Ablauf bei der Krankschreibung?
Für die Eltern bedeutet die Erkrankung des Kindes in jedem Fall: Sie müssen mit ihm noch am selben Tag zum Kinderarzt. Der stellt, wenn er das Kind untersucht hat, eine Bescheinigung über dessen Erkrankung aus. Er schreibt also nicht den Elternteil krank, sondern das Kind. Allerdings muss aus dem Attest hervorgehen, dass es notwendig ist, das Kind zu Hause zu betreuen.
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Selbst krankschreiben lassen? Eltern riskieren Arbeitsplatz
Zahlt der Arbeitgeber in der Zeit, in der das kranke Kind betreut wird, keinen Lohn, kommt das sogenannte Kinderkrankengeld ins Spiel. Voraussetzungen dafür sind unter anderem: Das Kind ist unter 12 Jahre alt, keine andere Person im Haushalt kann die Betreuung übernehmen und Elternteil und Kind sind nicht privat krankenversichert.
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Zudem brauchen Eltern ab dem ersten Tag zwingend eine Bescheinigung der Kinderarztpraxis, aus der hervorgeht, dass das Kind betreut werden muss.
Das ist für Eltern natürlich mit Aufwand verbunden. Sich in einem solchen Fall der Einfachheit halber selbst krankschreiben zu lassen oder arbeitsunfähig zu melden, ist aber dennoch keine gute Idee.
Eltern riskieren damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann im Einzelfall zu einer außerordentlichen Kündigung führen, stellt Nathalie Oberthür klar.
Wenn ein Elternteil und das Kind krank sind
Wenn außer dem Kind auch ein Elternteil selbst krank ist, gelten andere Regeln. Ist es beispielsweise dem Vater wegen Erkrankung nicht möglich, das Kind zu betreuen, hat nun die auch berufstätige Mutter – unter denselben gesetzlichen Voraussetzungen – einen Anspruch, zu Hause zu bleiben.
Kind krank: Diese Möglichkeiten gibt es noch
Man sollte sich also lieber um eine andere Lösung bemühen. In manchen Fällen kann zum Beispiel mit dem Betrieb vereinbart werden, dass im Homeoffice gearbeitet wird. Ist auch das nicht möglich und keine andere Betreuung möglich, hilft nur eins: Urlaub nehmen.