Änderungen 2025 Kindergeld, -freibetrag, Betreuungskosten – hier können Familien 2025 sparen
2025 treten viele Reformen in Kraft, die auch die Familien betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo nicht? Unter anderem die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt weiß Rat.
Kürzungen beim Elterngeld
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
Neue Möglichkeiten bei Nachnamen
Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen.
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Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.
Unterhalt für Trennungskinder im Studium steigt
Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2025 kaum mehr Unterhalt bezahlen als zuvor - außer für Studierende. Der Bedarfssatz von Studierenden steigt von 930 auf 990 Euro pro Monat.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder hingegen beträgt ab dem neuen Jahr bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu bezahlen.
Wohngeld steigt
Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen sollen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent
Kinderbetreuungskosten
Auch neu ab 2025: Bisher können zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung von maximal 6.000 Euro, also höchstens 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Begrenzung von zwei Dritteln der Aufwendungen wird ab dem Veranlagungszeitraum 2025 auf 80 Prozent der Aufwendungen von maximal 6.000 Euro, also auf 4.800 Euro, erhöht.
Fünf Euro mehr Kindergeld
Ab Jahresbeginn steigt das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro im Monat. Für den Staat bedeutet das laut Bundesfinanzministerium Kosten von rund 790 Millionen Euro. Ein ebenfalls beschlossenes weiteres Kindergeld-Plus um vier Euro im Jahr 2026 kostet noch einmal rund 635 Millionen Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Im Jahr 2026 steigt er um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro.
Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt ab Januar um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Nach Berechnung der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro damit im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet.
Elektronische Beantragung von Kindergeld
Im Zuge der Digitalisierung soll laut Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt die Antragstellung für das Kindergeld in Zukunft grundsätzlich elektronisch erfolgen. Die gesetzliche Änderung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass vermehrt elektronische Antragstellungen erfolgen und gefördert werden sollen.
Eine elektronische Antragstellung soll ausschließlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig sein (z. B keine einfache E-Mail). Eine Antragstellung durch Übersendung eines Antrags in Papierform soll aber auch weiterhin zulässig bleiben.