1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wenn die Liebe zerbricht: Experten beantworten Fragen zur Scheidung - Rentenanspruch wird aufgeteilt

Wenn die Liebe zerbricht Experten beantworten Fragen zur Scheidung - Rentenanspruch wird aufgeteilt

17.12.2018, 11:00
Zerbricht die Ehe, ist das  Trennungsjahr eine Grundvoraussetzung für die Scheidung. Dabei leben die Partner getrennt von Tisch und Bett. 
Zerbricht die Ehe, ist das  Trennungsjahr eine Grundvoraussetzung für die Scheidung. Dabei leben die Partner getrennt von Tisch und Bett.  dpa

Regeln für das Trennungsjahr

Halle (Saale) - Timo D., Burgenlandkreis:Wir befinden uns zwar im Trennungsjahr, leben aber in unserer bisherigen Wohnung. Wird das anerkannt?

Das Trennungsjahr kann auch als solches gelten, wenn die Eheleute nicht räumlich getrennt voneinander leben. Das heißt, es ist möglich, dass das Jahr auch innerhalb der bisherigen Ehewohnung vollzogen wird. Voraussetzung ist hier in jedem Fall aber, dass das Ehepaar in der gemeinsamen Wohnung getrennt von Tisch und Bett sowie wirtschaftlich getrennt lebt.

Wie teilen sich die Rentenansprüche auf?

Kerstin S., Weißenfels:Sind Rentenanwartschaft und Versorgungsausgleich ein- und dasselbe?

Nein. Rentenanwartschaften werden im Laufe des Lebens erworben und haben an sich nichts mit der Scheidung zu tun. Kommt es jedoch zu einer Scheidung, werden innerhalb des Versorgungsausgleichs vom Gericht die Rentenansprüche der Parteien geprüft. Dabei wird jede nach dem Versorgungsausgleichsgesetz auszugleichende Anwartschaft gesondert betrachtet. Die jeweils in der Ehezeit erworbenen Ansprüche werden halbiert.

Ilona K., Harzkreis:  Mir geht es um die Rentenpunkte bei der Scheidung. Welcher Zeitraum zählt für die Aufteilung?

Die relevanten Anwartschaften laufen ab dem Monat der Heirat bis zum Vormonat der Zustellung des Scheidungsantrags. Sie werden für diese Zeit im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt.

Torsten G., Dessau-Roßlau:Kann der Versorgungsausgleich wegfallen, wenn mein geschiedener Partner wieder heiratet?

Nein, der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren vom Gericht durchgeführt und dabei bleibt es. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei deren Vorliegen eine Abänderung beantragt werden kann.

Annerose M., Mücheln:Die Eheleute leben seit mehr als drei Jahren getrennt. Im vergangenen Jahr wurde die Scheidung eingereicht. Es kommt jedoch nicht zum Scheidungstermin, da die Frau keine Unterlagen für die Rentenpunkte vorlegen kann oder will. Sie habe während der Ehe nicht gearbeitet. Und nun?

Der Versorgungsausgleich steht im Zwangsverbund mit der Scheidung und ist vom Gericht mit der Scheidung zu regeln. Der Ehemann hat in Bezug auf die Rentenanwartschaftszeiten ein Auskunftsrecht gegenüber seiner Frau. Außerdem kann das Gericht Zwangsmittel androhen bei Verweigerung. Da die Frau nach Ihrer Aussage während der Ehe nicht gearbeitet hat, wurden von ihr auch kaum Rentenanwartschaften angehäuft. Sie sollte dies so mitteilen.

Unterhalt vor und nach der Scheidung

Roland M., Naumburg: Meine Frau hat die Trennung vollzogen. Die Scheidung ist aber noch nicht eingereicht. Muss ich meiner Frau bis zur Scheidung Unterhalt zahlen?

Ja, wenn er von Ihrer Frau gefordert wird. Der Trennungsunterhalt ist ein gesetzlicher Unterhalt, auf den für die Zukunft nicht wirksam verzichtet werden kann. Zahlen muss prinzipiell der Ehepartner, der mehr verdient, wenn der andere Partner bedürftig ist. Wichtig: Der Trennungsunterhalt ist nicht zu verwechseln mit dem nachehelichen Unterhalt, der ab Rechtskraft der Scheidung geschuldet wird.

Marlis W., Köthen:  Wird bei der Scheidung automatisch auch der Unterhalt geregelt?

Nein. Im Scheidungstermin geht es um die Scheidung an sich und um den Versorgungsausgleich, sprich die Rentenanwartschaften. Alle anderen Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt für die Kinder, Ehegattenunterhalt oder Zugewinn verhandelt das Gericht nur auf Antrag. Für alle diese Angelegenheiten müssen daher gesondert Anträge gestellt werden, sofern diese eine Regelung benötigen. Da bei einer Scheidung ohnehin Anwaltszwang besteht, sollten Sie dem Anwalt Bescheid geben, wenn Ihrer Auffassung nach noch etwas klärungsbedürftig ist, beispielsweise der Unterhalt. An sich sollte der Anwalt Sie aber genau informieren.

Kosten einer Scheidung und Anwaltspflicht

Rolf H., Mansfelder Land:Kann ich selbst bei Gericht die Scheidung einreichen oder muss das ein Notar erledigen?

Bei einer Scheidung besteht Anwaltszwang. Einer der Beteiligten muss einen Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen. Er stellt dann beim Familiengericht den Antrag auf Scheidung der Ehe. Ein Notar darf keine Scheidung durchführen.

Jana Z., Köthen:Mein Mann und ich leben getrennt. Er will aber keine Scheidung, da ihm dies zu teuer ist. Wie verhält es sich mit den Kosten?

Scheidungskosten sind abhängig vom Einkommen. Je höher das Einkommen, desto höher sind die Kosten. Generell sind die Gerichtskosten dabei immer hälftig von den Ehepartnern zu tragen. Jeder zahlt zudem die Kosten für seinen Anwalt. Nehmen nur Sie sich einen Anwalt und Ihr Mann verzichtet darauf, müssen auch nur Sie die Anwaltskosten begleichen.

Daniela M., Merseburg:Ich habe gesehen, dass es im Internet die Möglichkeit zu Online-Scheidungen gibt. Ist das preisgünstiger?

Online-Scheidungen gibt es nicht. Richtig ist, dass Anwälte online Scheidungen anbieten. Die Gebühren sind jedoch nicht anders, wenn Sie einen Anwalt in seiner Kanzlei aufsuchen. So oder so richten sich die Gebühren nach der vorgegebenen Tabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Es ist für jeden Anwalt im gerichtlichen Verfahren bindend.

Aufenthaltsrecht und Nachnamen der Kinder

Beate S., Halle: Wer regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder bei einer Scheidung - das Gericht? Ich möchte, dass unsere Kinder bei mir leben.

Von sich aus regelt das niemand. Ist der Vater damit einverstanden, dass die Kinder bei Ihnen leben, bedarf es keiner gerichtlichen Regelung. Für den Fall, dass der Vater damit nicht einverstanden ist, muss allerdings das Gericht darüber entscheiden. Das passiert auf Antrag.

Günter S., Halle: Meine Exfrau und ich haben einen Sohn. Unsere Scheidung ist 40 Jahre her. Sie hat wieder geheiratet. Jetzt musste ich die Geburtsurkunde des Sohnes neu fertigen lassen. Dabei stellte ich fest, dass er nicht meinen Nachnamen trägt, sondern bei „geboren“ mit dem Namen des neuen Mannes eingetragen ist. Geht das so ohne mein Wissen?

Nach Ihrer Schilderung könnte es sein, dass das Kind „einbenannt“ wurde. In solchen Fällen haben Kinder den neuen Nachnamen der Mutter nach Wiederheirat angenommen. Ob das damals nach DDR-Recht rechtens war, können Sie bei Bedarf von einem Familienanwalt prüfen lassen.

Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss

Valentina F., Wittenberg: Ich erhalte für meine beiden Kinder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Wenn mein Mann Kindesunterhalt an mich zahlt, muss ich das dem Jugendamt melden?

Ja, die Leistungen werden dann auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Dorothea Reinert notierte Fragen und Antworten. (mz)

Zerbricht die Ehe, ist das Trennungsjahr eine Grundvoraussetzung für die Scheidung. Dabei leben die Partner getrennt von Tisch und Bett.
Zerbricht die Ehe, ist das Trennungsjahr eine Grundvoraussetzung für die Scheidung. Dabei leben die Partner getrennt von Tisch und Bett.
dpa